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Teilnahme an Wahlen

§30 Über die Wahlteilnahme entscheidet das Zentralkomitee. Über Wahlen auf Landesebene mit verschiedenen Bezirken der Partei entscheiden die zuständigen Leitungen in Absprache mit dem Zentralkomitee. Zu diesem Zweck wird eine Wahlleitung gebildet und ein Landeswahlparteitag einberufen, der die Kandidatenliste beschließt.

Für kommunale Wahlen sind die jeweils zuständigen Leitungen verantwortlich.