Dienstaufsichtsbeschwerde

Dienstaufsichtsbeschwerde

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Polizeibeamten René Strube (Nordhausen) wegen Aufrufs zur Missachtung behördlicher Corona-Schutz-Anweisungen

An die Landespolizeidirektion Erfurt als bearbeitende Dienststelle das Innenministerium des Freistaates Thüringen die Landespolizeiinspektion Nordhausen

Von MLPD Nordhausen c/o Kurt Kleffel, Bochumer Strasse 98, 99734 Nordhausen

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 20. November 2020 hatte ich namens der MLPD Nordhausen eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Polizeibeamten René Strube aus Nordhausen eingereicht. Daraufhin hat mich bisher lediglich eine Eingangsbestätigung durch Herrn Schum aus Nordhausen mit Datum vom 1. Dezember 2020 erreicht.

Seither sind nunmehr 7 Wochen vergangen. Selbst unter Berücksichtigung der Weihnachtstage ist dies angesichts der Brisanz der Dinge ein unangemessen langer Zeitraum.

Die Dramatik der Corona-Pandemie in den letzten Wochen sollten wir Ihnen wohl eigentlich nicht darlegen müssen.

Während der übergroße Teil der Bevölkerung verantwortungsbewusst die notwendigen Schutzmaßnahmen einhält, setzt sich ein anderer, kleinerer Teil, darüber hinweg. Beflügelt werden diese Menschen durch die geistigen Drahtzieher des angeblichen Corona-Protestes aus der „Querdenker-Bewegung“ und der AfD. Insbesondere Parteigänger der AfD stehen hier in vorderster Reihe, so erst wieder am vergangenen Freitag, als sie mit ihrer Weigerung zu Corona-Tests in provokanter Weise die Gefährdung der Gesundheit von Abgeordneten anderer Parteien aufs Spiel setzten und Sitzungen von Landtags-Ausschüssen platzen ließen. Andreas Leupold, immerhin Mitglied des Landesvorstandes Thüringen der AfD, konnte sich während des November-Lockdowns ungestraft in seiner nach außen hin scheinbar geschlossenen Stammkneipe in Nordhausen aufhalten.

Alles das liegt vollkommen auf der Linie des Faschisten Björn Höcke, der Corona bewusst leugnet und des Herrn Strube, der unverhohlen zur Missachtung der geltenden Vorschriften aufruft.

Soll ein Herr Strube mit dieser Gesinnung und in seiner Funktion als Polizeibeamter geeignet sein, gegenüber den Bürgern für die Einhaltung der Vorschriften zu sorgen?

Wir fragen Sie: was muss noch passieren, bis Sie tätig werden?

Wir protestieren gegen die Verschleppung dieser Beschwerde und erwarten unverzügliche disziplinarische Schritte gegen Herrn Strube.

Mit freundlichen Grüßen

Kurt Kleffel