Bundestagswahl

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Unterstützungsunterschriften Bundestagswahl

Die MLPD wird bundesweit mit 16 Landeslisten und circa 100 Direktkandidaten zur vorgezogenen Neuwahl des Bundestags kandidieren. In Absprache und zusammen mit den Bündnispartnern aus dem Internationalistischen Bündnis und darüber hinaus, geht es unmittelbar los damit, Unterstützungsunterschriften für die Landeslisten und Direktkandidaten zu sammeln. Hilf mit!

Unterstützungsunterschriften Bundestagswahl

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Wie man mit den Unterschriftenlisten umgeht

  • Jeweilige Listen herunterladen und ausdrucken (auf zweiseitigen Druck achten). Der Ausdruck der 2 Seiten muss auf Vor- und Rückseite erfolgen sonst sind die Listen ungültig.
  • Beim Unterschriften sammeln darauf achten, dass der/die Unterschreibende im jeweiligen Wahlkreis bzw. Bundesland den Erstwohnsitz hat und wahlberechtigt ist.
  • Darauf achten, dass alle Angaben vollständig und lesbar ausgefüllt sind
  • Ausgefüllte Listen an die MLPD vor Ort weiter geben. Falls nicht vorhanden per Post an die jeweilige Landesleitung oder das ZK der MLPD schicken.

Unterschrift mit erweiterten Datenschutz

Die "Bescheinigung des Wahlrechts" ist eine Möglichkeit, eine Unterstützungsunterschrift für die Internationalistische Liste / MLPD zu leisten ohne dass die Gemeindebehörde vor Ort die Unterschrift beglaubigen muss. Es ist ein erweiterter Datenschutz.

Man unterschreibt auf der normalen Liste für die Wahlzulassung der MLPD und hängt das ausgefüllte Formblatt "Bescheinigung des Wahlrechts" an.

Der Unterschreibende füllt seine persönlichen Daten aus und lässt sich die Bescheinigung von der Gemeindebehörde abstempeln, dass er Wahlberechtigt ist. Seine Unterschrift auf dem Forumlar "Unterstützungsunterschrift" wird in dem Fall nicht bei der Gemeinde beglaubigt, sondern statt dessen das andere Formular angehängt und beim Wahlleiter mit den anderen beglaubigten Unterschriftenlisten abgegeben. Damit ist die Wahlberechtigung bescheinigt. Das ist das einzige was die Gemeinde macht. Gezählt werden die beglaubigten Unterschriften beim Kreis- oder Landeswahlleiter.