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Kampf dem Antikommunismus! Weg mit §129 a/b!

Der Paragraph 129a/b des Strafgesetzbuchs stellt die Unterstützung einer „(ausländischen) terroristischen Vereinigung“ unter Strafe. Statt konsequent gegen faschistische Terrororganisationen vorzugehen, werden diese Paragraphen real nur antikommunistisch gegen fortschrittliche Kräfte, meist aus der Türkei, angewandt.

Für Erdoğan ist jeder kritische Geist oder Widerstandskämpfer  ein „Terrorist“! 2015 wurden in Deutschland 40 revolutionäre Türken und Kurden verhaftet. Zwei unserer Kandidaten sind selbst deshalb inhaftiert. So leistet die Bundesregierung Hilfsdienste für Erdoğan, der selbst Hunderttausende kritischer Arbeiter und Gewerkschafter, politischer Aktivisten, Journalisten und Wissenschaftler verhaftet und suspendiert hat. Diese Unterdrückung reiht sich ein in die zunehmende antikommunistische Hetze und Verfolgung angeblich „Linksradikaler“, was sich vor allem gegen die Arbeiter- und Jugendbewegung richtet. Auch wird das 100jährige Jubiläum der Oktoberrevolution in Russland verunglimpft. Warum? Gerade weil sie bewies: der Kapitalismus kann durch eine Revolution und den Aufbau des Sozialismus überwunden werden. „Radikal“ heißt wörtlich nichts anderes als dem Übel an die Wurzel zu gehen und das hat dieser Kapitalismus ja wohl verdient, oder?

Konsequent:

  • Revolution ist kein Verbrechen!
  • Freiheit für die Genossinnen und Genossen der ATIF/ATIK, der Anatolischen Föderation und für angebliche PKK-Mitglieder! Weg mit dem PKK-Verbot! 
  • Weg mit dem § 129a/b – Befreiungskampf ist kein Terrorismus!