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MLPD stellt Eilantrag beim Landgericht Hamburg gegen die Zensur bei Abgeordnetenwatch
Aktuell hat die MLPD einen ausführlich begründeten Eilantrag beim Landgericht Hamburg wegen Freischaltung von Beiträgen auf der Inhalt-Plattform „Abgeordnetenwatch“ gestellt. Reihenweise werden dort Meinungsbeiträge von Kandidierenden der Internationalistischen Liste/MLPD zensiert.
Strikt verbotene Äußerungen sind zum Beispiel: „Völkermord in Gaza“, von einer „Weltkriegsvorbereitung“ oder auch einer verschärften Überwachung der Bevölkerung. Peter Weispfenning, Pressesprecher der MLPD: _„Diese antikommunistische Zensur widerspricht eklatant dem Anspruch von Abgeordnetenwatch, eine überparteiliche Plattform für die ‚sachliche und individuelle Kommunikation zwischen Bürger:innen und ihren … Kandidierenden‘ zusein. Wenn nur noch Standpunkte zugelassen werden, die ohnehin auf Regierungslinie liegen, dann kann man sich solche Plattformen wie Abgeordnetenwatch oder in letzter Konsequenz auch Wahlen sparen. Abgeordnetenwatch nutzt hier eine faktische Monopolstellung für undemokratische und selbstherrliche Zensur.“_
Der Eilantrag konzentriert sich auf die Zensur gegenüber Gabi Fechtner, Parteivorsitzende der MLPD und auf Platz zwei der Internationalistischen Liste/MLPD bei der Europawahl. _„Besonders grotesk aber auch empörend ist“_, so Peter Weispfenning, _„dass bei nicht freigeschalteten, aber dort vorliegenden Antworten auf der Homepage von Abgeordnetenwatch steht „Antwort ausstehend von Gabriele Fechtner - MLPD“._
Der Eilantrag der MLPD legt zunächst dar, dass zwischen den beteiligten Kandidierenden und Abgeordnetenwatch eine Vertragsbeziehung besteht. Und dabei ist Abgeordnetenwatch an die Einhaltung der Grundrechte aus Art. 3, Abs. 1 (Gleichberechtigung) und Art. 5, Abs. 1 Grundgesetz (Recht auf freie Meinungsäußerung) gebunden ist. Er weist nach, dass keine der Antworten bzw. Thesen von Gabi Fechtner gegen den Moderationskodex von Abgeordnetenwatch verstößt. In dem Schriftsatz von Rechtsanwalt Stierlin heißt es: _„Abgeordnetenwatch.de ist bundesweit die einzige Internetplattform, über die Bürger:innen den Kandidat:innen zu Wahlen unmittelbar Fragen stellen und aus deren Beantwortung oder Nichtbeantwortung Schlussfolgerungen für ihr Wahlverhalten ziehen können. Der Antragsgegner als Anbieter und Betreiber hat insoweit daher eine marktbeherrschende Stellung und besitzt eine strukturelle Überlegenheit mit der Folge, dass er mittelbar an die vorgenannten Grundrechte gebunden ist und Beiträge von Kandidierenden nicht willkürlich allein deshalb sperren darf, weil sie dem offiziellen Mainstream oder bestimmten vom Antragsgegner selbst vorgegebenen Positionen widerspricht.“_
Peter Weispfenning: _„Wir sehen unseren Antrag auch als Bestandteil des Kampfs um demokratische Rechte und Freiheiten insgesamt. Das Buch 'Die globale Umweltkatastrophe hat begonnen!' wird sogar in den Wahlspots der MLPD zensiert. Haben die Herrschenden denn solche Angst vor revolutionären Gedanken, die mit den berechtigten Kritiken der Massen zusammenkommen? Die angeblich freien und gleichberechtigten demokratischen Wahlen in Deutschland sind eine einzige Farce, was revolutionäre Parteien angeht. “_