Presseerklärung
Stefan Engel klagt gegen politisch motivierte Einstufung als „Gefährder"
„Ich sehe das als Beitrag gegen Vorbeugejustiz und antikommunistisches Gesinnungs-Polizeirecht"
Am Dienstag, 3. August 2021 wird vor dem Verwaltungsgericht Meiningen (2 K 863/18 Me) ab 10:00 Uhr die Klage von Stefan Engel gegen seine Einstufung als „Gefährder" durch die Polizeidirektion Saalfeld in Thüringen verhandelt. Stefan Engel ist Leiter des theoretischen Organs der MLPD, Revolutionärer Weg, und Autor der Neuerscheinung „Die Krise der bürgerlichen Ideologie und des Antikommunismus". Der Prozess verspricht zu einem bundesweiten Politikum zu werden. Denn Stefan Engel klagt auch Innenminister Horst Seehofer (CSU), den Chef des Inlandsgeheimdienstes in Thüringen, Stephan Cramer (SPD) und den verantwortlichen Polizeidirektor Dirk Löther als Drahtzieher dieser Maßnahme an. Damit steht aber auch die Rolle der Landesregierung unter Ministerpräsident Bodo Ramelow (Die Linke) im Raum, der Herrn Löther danach sogar noch beförderte.
Rechtsanwalt Frank Jasenski erläutert: „Stefan Engel war im Frühjahr 2018 anlässlich des Rebellischen Musikfestivals neben vier Organisatoren zum ‚Gefährder' erklärt worden. Der vorgeschobene Anlass war der Auftritt der bekannten türkischen Band Group Yorum, die angeblich Bestandteil einer ‚terroristischen Organisation' sei. Diesen hanebüchenen Vorwurf hatten die Gerichte damals sofort zurückgewiesen. Dennoch wird bis heute an der Gefährder-Einstufung von Stefan Engel festgehalten, obwohl er ein unbescholtener Bürger ist. Er war auch nur einer von zehn Schirmherren des Festivals, die anderen - darunter Konstantin Wecker - wurden nicht belangt. Hier geht es eindeutig um die Diffamierung und Kriminalisierung von Herrn Engel wegen seiner Weltanschauung und seiner Rolle als international bekannter marxistisch-leninistischer Theoretiker."
Stefan Engel weist darauf hin: „Ich akzeptiere grundsätzlich nicht, dass ich aus rein antikommunistischen Gründen in meiner öffentlichen Reputation dermaßen herabgesetzt und auf eine Stufe mit faschistischen Terroristen gestellt werde. Völlig willkürlich werden dadurch meine demokratischen Rechte eingeschränkt und öffentlich Lügen über mich verbreitet. Das kann die Polizei heute mit einem Federstrich machen, während man es mir drei Jahre lang verweigerte, juristisch dagegen vorzugehen. Wir werden im Prozess auch umfassende Beweise zu den wirklichen Hintergründen vorlegen."
Stefan Engel ergänzt: „Ich sehe meine Klage nicht als rein persönliche Angelegenheit. Wenn ich die ganze Riege reaktionärer Politiker und Beamte anklage, dann soll das dazu beitragen, im gesellschaftlichen Klima die antikommunistische Willkür zu ächten. Ich sehe das als Beitrag gegen Vorbeugejustiz und antikommunistisches Gesinnungs-Polizeirecht, zum Kampf um Erhalt und Erweiterung der demokratischen Rechte und Freiheiten und gegen die zunehmende Faschisierung des Staatsapparats."