Urteil Verwaltungsgericht
Alassa Mfouapon legt Berufung ein
Im Urteil vom 18. Februar 2021 hat das Verwaltungsgericht Stuttgart zugunsten von Alassa Mfouapon festgestellt, dass die gegen ihn - und damit auch gegen alle anderen Bewohner der Landeserstaufnahmestelle (LEA) Ellwangen - im Zusammenhang mit dem Sturm der Polizei auf die LEA am frühen Morgen des 3. Mai 2018 ergriffenen Polizeimaßnahmen unverhältnismäßig und damit rechtswidrig gewesen sind.
Dies ist ein bedeutender Erfolg im Kampf um die Rechte von Flüchtlingen gegen einen der größten Polizeieinsätze und die damit bezweckte Diskriminierung und Kriminalisierung von Flüchtlingen.
Scharf zu kritisieren ist an der Entscheidung des Gerichts vor allem, dass es das Gericht entgegen der Argumentation des Klägers ausdrücklich abgelehnt hat, die von Flüchtlingen bewohnten Zimmer in Sammelunterkünften als Wohnungen im Sinne von Art. 13 GG anzuerkennen. Es hat damit den Flüchtlingen den Schutz des fundamentalen Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnung verweigert.
Flüchtlinge werden dadurch immer noch mit einer letztlich rassistischen Begründung als Menschen zweiter und dritter Klasse behandelt, denen wichtige Rechte nach dem Grundgesetz und der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht zustehen.
Weiter hat das Gericht in seinem Urteil die Polizeimaßnahmen im Zusammenhang mit der Abschiebung des Klägers nach Italien im Juni 2018 ganz überwiegend für rechtmäßig erklärt.
Auch hier ist die Polizei in den von ihm bewohnten Wohnraum eingedrungen. Daher spielt auch hier die Frage der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 GG eine wesentliche Rolle. Darüber hinaus wurde der Kläger über mehrere Stunden mit Handschellen gefesselt. Auch die Rechtmäßigkeit dieser Polizeimaßnahmen wird Gegenstand des Berufungsverfahrens sein.