Presseerklärung
MLPD stellt beim Bundesverfassungsgericht Antrag gegen undemokratische Wahlbehinderungen
Die MLPD hat am 7.1.2021 durch ihre Rechtsanwälte beim Bundesverfassungsgericht ein sog. "Organstreitverfahren" gegen den Deutschen Bundestag eingeleitet und einen Eilantrag gestellt. Damit richtet sie sich gegen die undemokratischen Wahlbehinderungen durch den Zwang zur Sammlung von ca. 50.000 Unterstützungsunterschriften für ihre Kandidatinnen und Kandidaten zur diesjährigen Bundestagswahl.
Diese Forderung ist angesichts der Auswirkungen der Corona-Pandemie und der aktuell verschärften Kontaktbeschränkungen von besonderer Bedeutung für die Durchsetzung der demokratischen Rechte der bisher nicht im Bundestag oder in einem Landtag vertretenen Parteien. Die MLPD fordert die vollständige Aufhebung der sog. "Unterschriftenquoten", zumindest aber eine massive Verringerung der Zahl der Unterstützungsunterschriften.
„Es ist undemokratisch, dass Regierung und Bundestag trotz der drastischen Einschränkungen für die Öffentlichkeitsarbeit der Parteien hier keinerlei Änderungen vorgenommen haben“, kritisiert Peter Weispfenning, Pressesprecher der MLPD. „Durch scheinbare Untätigkeit wird hier die Corona-Pandemie zur Einschränkung der demokratischen Rechte fortschrittlicher und revolutionärer Parteien ausgenutzt.“
Die MLPD wendet sich grundsätzlich gegen die undemokratischen Wahlbehinderungen mit 5-Prozent-Klausel, „abgestufter Chancengleichheit“ usw., womit die Wahlen auch in Deutschland manipuliert werden.
Peter Weispfenning erklärt: „Wir kämpfen um die demokratischen Rechte und Freiheiten und unsere Parteienrechte. Wir nehmen das Verfahren aber auch zum Anlass, zur Unterstützung der Wahlkandidatur der MLPD aufzurufen. Man kann die Formulare unter www.mlpd.de herunterladen und sie bei Mitgliedern der MLPD abgeben oder auch an unsere Kontaktadressen einsenden. Denn gerade in Krisenzeiten kommt es auf die Stärkung der MLPD als revolutionärer Arbeiterpartei und des Internationalistischen Bündnis gegen die Rechtsentwicklung an.“