Presseerklärung
Verwaltungsgericht Düsseldorf rechtfertigt im Eilverfahren antikommunistische Diffamierung durch den Verfassungsschutz
Vor kurzem lehnte das Verwaltungsgericht Düsseldorf einen Eilantrag der MLPD (Az. 20 L 1581/20) ab.
Die MLPD hatte beantragt, dass die antikommunistische Hetze im aktuellen Verfassungsschutzbericht NRW, sie würde auf kommunaler Ebene „verdeckt" arbeiten, aus dem Bericht gestrichen wird.
Angeblich würde sie dazu überparteiliche Personenwahlbündnisse missbrauchen. Die MLPD hatte im Verfahren ausführlich nachgewiesen, dass sie selbst eine umfangreiche eigenständige kommunalpolitische Öffentlichkeitsarbeit durchführt. Dass sie den Aufbau überparteilicher Personenwahlbündnisse unterstützt, erläutert sie immer wieder in der breiten Öffentlichkeit.
„Der Beschluss lebt von fehlerhaften Zirkelschlüssen", so Roland Meister, der die MLPD anwaltlich in dieser Sache vertritt. Die Verwendung des Begriffs „verdeckt" sei nämlich angeblich deshalb gerechtfertigt, weil der Verfassungsschutzbericht im Anschluss darauf hinweist, dass die MLPD solche Personenwahlbündnisse unterstützt und Mitglieder von ihr dort tätig sind. Eine fürwahr bestechende Logik angesichts der Tatsache, dass die MLPD darauf beständig öffentlich hinweist.
Die Kammer folgt weitgehend der Argumentation des Inlandsgeheimdienstes des Innenministeriums NRW. Dem Gericht ist die diskriminierende Wirkung des sog. Verfassungsschutzberichtes ganz bewusst, so wenn es heißt: »Die Antragstellerin (MLPD) meint, die Erwähnung im Verfassungsschutzbericht sei mit einer eindeutigen negativen Stigmatisierung der Öffentlichkeit verbunden. Dies kann zutreffen.«
Keine Stigmatisierung sei es jedoch, wenn ihr ein „verdecktes" Arbeiten auf kommunaler Ebene unterstellt wird. Roland Meister kritisiert: „Der diffamierende Begriff vom ‚verdeckten' Arbeiten der Marxisten-Leninisten soll ja gerade antikommunistische Vorbehalte und Klischees bedienen und weiterverbreiten."
Zum gleichen Zeitpunkt, als jetzt das Verwaltungsgericht das antikommunistisches Vorgehen des Inlandsgeheimdienstes deckte, flog im Rahmen der Aufdeckung zu faschistischen Strukturen im Polizeiapparat auch ein sog. Observationsteam des „Verfassungsschutzes NRW" durch rassistische und faschistoide Posts in einer Chat-Gruppe auf.
Die MLPD akzeptiert diese Einschränkung ihrer grundlegenden demokratischen Rechte und Freiheiten nicht. Nach der Ablehnung des Eilantrags streitet sie für eine stattgebende Entscheidung im Hauptsachverfahren.