Presseerklärung

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Stadt Weimar will Gedenkkundgebung zum 75. Jahrestag der Selbstbefreiung des KZ Buchenwald verbieten - MLPD hat deshalb Eilantrag bei Gericht eingereicht

Am 11. April jährt sich der Jahrestag der Selbstbefreiung des Konzentrationslagers Buchenwald zum 75. Mal. Tassilo Timm, der Landesvorsitzende der MLPD Thüringen, dazu: „Wir möchten zusammen mit einigen Bündnispartnern Kränze niederlegen und damit den mutigen Widerstand der Häftlinge gegen die SS-Henker würdigen. Buchenwald lehrt uns, dass die antifaschistische Aktionseinheit letztlich stärker ist als der faschistische Terror. Durch eine jahrelange politische, organisatorische und militärische Vorbereitung unter Führung des illegalen internationalen Lagerkomitees der Häftlinge konnte das Lager letztlich - unter dem Schutz der heranrückenden US-Armee – selbst befreit werden. Das rettete 21.000 Häftlingen das Leben."

Dazu wurde eine würdige und der Corona-Pandemie angemessen Kranzniederlegung mit Kundgebung bewusst mit nur 20 Teilnehmern angemeldet. Das ist unter Gesundheitsaspekten unbedenklich. Das Bündnis hat die Bereitschaft erklärt, auf dem weiträumigen ehemaligen Appellplatz jeweils über 2m Abstand zwischen den Teilnehmern zu gewährleisten und weitere Maßnahmen, wie Ausgabe von Mundschutz vorzusehen. Gestern kündigte die Stadt Weimar an, das Gedenken zu verbieten! Dazu Tassilo Timm: „Schon vor einem Jahr wurden Gedenkfeiern von MLPD und Internationalistischem Bündnis hier unter verschiedensten Vorwänden verboten. Jetzt muss die – sehr ernst zu nehmende – Corona-Pandemie dafür herhalten. Das ist nicht akzeptabel!"

Deshalb hat die MLPD Thüringen heute einen Eilantrag beim Thüringer Oberverwaltungsgericht eingereicht. Er richtet sich gegen den §3 Abs. 1 der Thüringer „Corona-Verordnung", mit dem sämtliche Versammlungen ab drei Personen untersagt sind. Dazu stellt Tassilo Timm klar: „Wir stehen absolut hinter notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung, praktizieren das und fordern verbesserten Gesundheitsschutz. Wir wenden uns aber dagegen, dass die Corona-Pandemie zum Vorwand für eine völlige Aushebelung des Demonstrationsrechts herangezogen wird." In Verordnungen anderer Bundesländer sind ausdrücklich Ausnahmeregelungen ermöglicht und wurden, wie jüngst bei Anti-AKW-Protesten in Gronau und Münster, auch ausgesprochen.

Tassilo Timm: „Ich kritisiere auch, dass eine Landesregierung mit linkem Anspruch sogar noch schärfere Verordnungen als manche CDU-regierten Länder erlassen hat. Die Landesregierung hatte sogar Bundeswehr angefordert zur Durchsetzung von Quarantäne der Flüchtlinge in Suhl. Das nenne ich bei Wahlen links blinken und dann rechts abbiegen."

In der Anlage erhalten sie den Eilantrag der Anwaltskanzlei Meister und Partner.