München
MLPD und Patrick Ziegler stellen Eilantrag wegen der Ausgangsbeschränkungen in Bayern
Maßnahmen zum Gesundheitsschutz ausbauen und verbessern! Grundgesetzwidrige und kontraproduktive Notstandsmaßnahmen aufheben! Dies verlangen die MLPD und der Münchner Bürger Patrick Ziegler in einem Eilantrag, den sie heute beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gestellt haben.
Heute haben die MLPD und der Münchner Bürger Patrick Ziegler beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einen Eilantrag gestellt. Er richtet sich dagegen, dass in Bayern das Verlassen der eigenen Wohnung generell untersagt und nur in Ausnahmefällen erlaubt ist. Nicht berührt von dem Antrag sind sinnvolle Regelungen des Gesundheitsschutzes in der Corona Krise in der bayerischen Verordnung wie zu einem Mindestabstand von 1,5 Metern. In dem Antrag der Anwaltskanzlei Meister und Partner heißt es:
„Es wird von Antragstellerseite dabei in keiner Weise in Zweifel gezogen, dass die Eindämmung der weiteren Verbreitung des Coronavirus ein hochrangiges legitimes Ziel darstellt, da sie dem Schutz von Leben und Gesundheit der gesamten Bevölkerung dient. Geeignete Maßnahmen mit diesem Ziel erkennen die Antragsteller daher ausdrücklich an und fordern sogar deren Ausweitung.
Sofortprogramm der MLPD
Corona: Ja zu Gesundheitsfürsorge – Nein zu heuchlerischen Notstandsmaßnahmen!
Gerügt wird, dass die Ausgangsbeschränkung unangemessen ist, demokratische Rechte und Freiheiten untergräbt sowie ausgesprägt negative Folgeerscheinungen hat:
Erstens wird die Ausübung mehrerer Grundrechte eingeschränkt oder aufgehoben. Zweitens wird kein wirklicher Gesundheitsschutz betrieben. Drittens werden massive negative Wirkungen wie die Zunahme häuslicher Gewalt oder von Suiziden billigend in Kauf genommen. Viertens wird gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen, indem Zehntausende von Arbeitern v.a. im industriellen Bereich weiterhin mit unzureichendem Gesundheitsschutz arbeiten müssen, womit Infektionsketten aufrecht erhalten und Arbeiterinnen und Arbeiter gefährdet werden.
Zusammenfassend ist zu sagen, dass damit die Lasten der Coronakrise auf die Masse der Bevölkerung abgewälzt, der kapitalistischen Produktion aber jeglicher Spielraum gelassen wird.
Im Einzelnen geht es darum:
Die Ausübung mehrerer Grundrechte wird erheblich einschränkt. Unter anderem das Recht der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes), der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG), der Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG), der Freizügigkeit (Art. 11 Abs. 1 GG) und der Parteienrechte (aus Artikel 21 Grundgesetz).
Die Regelung verstößt damit gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
Statt drakonischer Ausgangsbeschränkungen wird auch in der Fachdiskussion ebenso wie der öffentlichen Debatte immer mehr die sofortige flächendeckende Ausweitung von Tests zur Feststellung der Infektionsquellen gefordert. Weiterhin unverzügliche Überwindung des Notstandes an Atemmasken, Beatmungsgeräten, Bereitstellung der notwendigen Desinfektionsmittel und Mundschutz, intensive Aufklärung und dergleichen. Der Antrag erinnert auch daran, dass in Ländern wie Südkorea, Taiwan oder Hongkong die schnelle Bewältigung der Corona-Pandemie ohne Ausgangssperren gelang.
Monika Gärtner-Engel vom Zentralkomitee der MLPD erklärt dazu:
„Die MLPD hat als erste und einzige Partei einen umfassenden Forderungskatalog zur Eindämmung der Corona-Pandemie herausgegeben. Die bayerische Landesregierung hat nur einzelne sinnvolle Anregungen aufgegriffen. Ohne triftigen Grund verbietet sie stattdessen weitgehend das Verlassen der Wohnungen und setzt das mit einer Art Bürgerkriegsübung durch. Unter dem Vorwand der Coronabekämpfung werden die weitestgehenden Notstandsmaßnahmen seit dem Zweiten Weltkrieg eingeführt. Markus Söder/CSU nimmt dabei auch vermeidbare weitgehende ‚Kollateralschäden' in Kauf, wie eine drastische Zunahme häuslicher Gewalt, Gesundheitsrisiken durch Bewegungsmangel oder vermehrte Suizide.
Alle bürgerlichen Parteien von CDU/CSU, SPD, FDP, Grüne bis hin zur faschistoiden AfD unterstützen im Kern diesen Kurs des massiven Grundrechtsabbaus. Die Opposition im Bundestag ist völlig im Nirwana der Panik und des bürgerlichen Krisenmanagments verschwunden. Dagegen sind Erhalt und Erweiterung bürgerlich-demokratische Rechte und Freiheiten auch für den Kampf gegen die Corona-Pandemie sehr bedeutend."
Die Antragsschrift rügt auch den Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz (Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz). Denn die Ausgangssperre gilt nicht für den Weg zur Arbeit. Die Verordnung enthält für die Fabriken und Büros keine wirksamen Schutzmaßnahmen. Dort arbeiten immer noch zum Teil Hunderte aufs Engste zusammen, nicht selten ohne Einhaltung des Mindestabstand, ohne notwendig hygienische Vorsorge. Hier gilt nur das Diktat des Profits, damit die Konzerne und Banken nicht in der schon Mitte 2018 eingeleiteten Weltwirtschaft- und Finanzkrise zurückfallen. Es war der demokratische Protest der Arbeiter, der in verschiedenen Firmen besonders der Autoindustrie einen zeitweisen Produktionsstopp durchsetzte. „Wir haben unseren Antrag also im Geiste des Gesundheitsschutzes, der Bürgerrechte und der Arbeiterrechte gestellt", so Monika Gärtner-Engel
In der Anlage finden Sie den Gesamttext des Eilantrags. Sie können sich gerne wegen Interview-Anfragen an uns wenden.