Strafanzeige gegen BILD-Redakteure wegen Volksverhetzung und Übler Nachrede/Verleumdung eingereicht

10.1.19 - Am 08.01.2018 hat unsere Kanzlei in eigener Sache und im Namen von Alassa M. eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart eingereicht. Die Strafanzeige richtet sich gegen verschiedene BILD-Zeitungsredakteure wegen des Verdachts der Volksverhetzung (§ 130 StGB), üblen Nachrede (§ 186 StGB) und Verleumdung. (§ 187 StGB) .

Am 04.01.2019 erschien in der Print-Ausgabe der BILD-Zeitung auf Seite 2 ein Artikel über unseren Mandanten unter der Überschrift „Der unfassbare Fall des Alassa M.“,der bereits auf Seite 1 als Aufmacher in 4 cm-großen Lettern angekündigt wurde. In unserer Strafanzeige heißt es dazu:

„An mehreren Stellen des Artikels wird behauptet, Herrn M. sei trotz einer Einreisesperre in das Bundesgebiet zurückgekehrt und habe sich dadurch strafbar gemacht. Bereits in der Überschrift findet sich die Formulierung ‚Kam trotz Einreisesperre zurück’ (...)

Im Kommentar des beschuldigten Redakteurs Vehlewald findet sich ebenfalls die Behauptung „Da schleusen Linksaktivisten einen abgelehnten Asylbewerber mit Einreiseverbot zurück nach Deutschland“. Auch in diesem Kommentar wird daher Herr Mfouapon damit unzweifelhaft als Straftäter bezeichnet.“

Alle diese Behauptungen sind falsch. (s. Persönliche Stellungnahme von Roland Meister unter http://t1p.de/uafu) Durch diese menschen­verachtenden Formulierungen wird unser Mandant öffentlich diffamiert und als Straftäter an den Pranger gestellt. Der Artikel erfüllt damit in seiner Gesamtheit nach Aufmachung und Inhalt den Tatbestand der Volksverhetzung. Dazu kommt, dass neben unseren Mandanten alle in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Asylbewerber pauschal als Straftäter und Personen, die soziale Leistungen zu Unrecht beziehen, beschimpft werden.

Unsere Kanzlei kämpft seit über 35 Jahren für die Rechte von Flüchtlingen. Die breite Unterstützung und Solidaritätsbekundungen motivieren uns, uns auch in Zukunft für das Recht auf Flucht auf antifaschistischer Grundlage zu engagieren.

Für weitere Rückfragen steht unsere Kanzlei gerne zur Verfügung.

Meister & Partner

Roland Meister, Frank Stierlin, Frank Jasenski , Peter Weispfenning

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