Erklärung der Anwaltskanzlei Meister & Partner zum Artikel „Der unfassbare Fall des Alassa M.“ in der „BILD“-Zeitung vom 4. Januar 2019

5.1.2019 - "Unsere Kanzlei protestiert mit Nachdruck gegen die falsche, reißerische und aufhetzende Darstellung des Falles unseres Mandanten Alassa M. in der „BILD“-Zeitung vom 4. Januar 2019, Seite 2, sowie auf www.bild.de." heißt es u.a. in dieser Erklärung.

Die Rechtsanwälte, die Alassa bei seinem Asylantrag in Deutschland vertreten, schreiben weiter:

"BILD hat seit Jahrzehnten unter Beweis gestellt, dass seine Berichterstattung mit seriösem Journalismus wenig zu tun hat. Mit diesem Artikel wird jedoch eindeutig eine rote Linie überschritten und in unverantwortlicher Weise eine regelrechte Pogromstimmung geschürt.

  • Es wird behauptet, der Asylantrag unseres Mandanten in Deutschland sei abgelehnt worden „wie 99 Prozent aller Asylanträge aus Kamerun“. Tatsache ist: Die deutschen Behörden haben den Asylantrag überhaupt nicht geprüft, sondern sich nach dem Dublin III-Abkommen für unzuständig erklärt und unseren Mandanten deshalb nach Italien abgeschoben.

  • Es wird behauptet, unser Mandant sei „entgegen einem bestehenden Einreiseverbot“ wieder eingereist und habe sich damit strafbar gemacht. Tatsache ist: sein Einreiseverbot war auf 6 Monate befristet. Diese Frist war zum Zeitpunkt seiner Wiedereinreise abgelaufen.

  • Unser Mandant wird willkürlich zum kriminellen Gewalttäter und Rädelsführer eines „Aufstands gegen die Polizei“ gestempelt. Tatsache ist, dass es am 30. April 2018 gegen die Abschiebung eines Flüchtlings in der LEA Ellwangen eine friedliche spontane Protestaktion gab, die vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gedeckt war und bei der keinerlei aktiver Widerstand geleistet wurde. Tatsache ist weiter, dass sowohl die Staatsanwaltschaft Ellwangen als auch die Polizeidirektion Aalen in einer Pressemitteilung klargestellt haben, dass unser Mandant an den Vorkommnissen vom 30. April 2018 nicht beteiligt war und deshalb auch kein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet wurde (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110969/4158140).

  • Es wird behauptet, A. habe über unsere Kanzlei „die Polizisten“ verklagt, denen er sich in den Weg gestellt habe, als sie „Recht durchsetzen wollten“. Tatsache ist, dass unser Büro beim Verwaltungsgericht Stuttgart den Dienstherrn der Polizei, nämlich das Land Baden-Württemberg, verklagt hat, und zwar auf Feststellung, dass der Großeinsatz der Polizei in der LEA Ellwangen vom 3. Mai 2018 vom Polizeigesetz nicht gedeckt, völlig unverhältnismäßig und daher rechtswidrig war.

Wohl wissend, dass die rassistische und fremdenfeindliche Hetze in den sozialen Netzwerken ein unerträgliches Maß erreicht hat und – wie das Beispiel des Amokfahrers von Bottrop zeigt - sich einzelne bereits dazu berufen fühlen, Gewaltaufrufe gegen Flüchtlinge in die Tat umzusetzen, hat BILD nichts besseres zu tun, als den ultrareaktionären und offen faschistischen Urhebern durch solche reißerisch aufgemachten fake news auch noch Schützenhilfe zu leisten. Als Krönung des ganzen wird (mit Foto) die Flüchtlingsunterkunft in Karlsruhe gezeigt, in der sich unser Mandant jetzt aufhält. Müssen erst wieder Flüchtlingsheime brennen, bis die verantwortlichen BILD-Redakteure begreifen, welche Folgen das haben kann? Oder ist ihnen das sogar egal?

In seinem Kommentar schreckt ein Herr Hans-Jörg Vehlewald nicht davor zurück , - ganz im Stil der Entgleisung des Herrn Dobrindt vom Mai letzten Jahres – die anwaltliche Tätigkeit insgesamt und auch die über 30igjährige Tätigkeit unserer Kanzlei zur Durchsetzung der in den letzten Jahren immer weiter eingeschränkten Rechte von Geflüchteten als „Geschäftemacherei“ mit dem Schicksal von Flüchtlingen zu diffamieren. Während Regierung und Berliner Parteien immer weiter nach rechts rücken und nicht nur die Rechte der Geflüchteten sondern, wie z.B. in den neuen Polizeigesetzen, auch breiter Teile der Bevölkerung abbauen, fordern mehr und mehr Menschen eine demokratische und humanitäre Flüchtlingspolitik und den Erhalt und die Durchsetzung ihrer demokratischen Rechte und Freiheiten. Dazu dient unsere anwaltliche Tätigkeit.

Unser Mandant und unsere Kanzlei lassen sich diesen Hetzartikel nicht bieten. Wir werden dagegen die erforderlichen rechtlichen Schritte auf Unterlassung und Entschädigung einleiten sowie Strafanzeige erstatten.

Mit freundlichen Grüßen
Frank Stierlin
- Rechtsanwalt -

 

Meister & Partner

Roland Meister, Frank Stierlin, Frank Jasenski , Peter Weispfenning

Rechtsanwälte

Industriestraße 31, 45899 Gelsenkirchen, Telefon: 0209 / 35 97 67 0, Fax: 0209 / 35 97 67 9,

Email: RAeMeisterpp@t-online.de

 



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