Umweltaktionstag

Umweltaktionstag

Arbeiter- und Umweltbewegung gemeinsam: Weltweiter Umweltaktionstag am 29. November - Undemokratische Unterdrückung nicht akzeptabel

Am Freitag wird erneut – nicht nur in Deutschland – die Umweltbewegung auf die Straße gehen. Die Fridays-for-Future Bewegung ruft dazu auf. Aber auch die revolutionäre Weltorganisation ICOR hat ihren jährlichen Umweltkampftag auf den 29. November gelegt.

Arbeiter- und Umweltbewegung gemeinsam:   Weltweiter Umweltaktionstag am 29. November -  Undemokratische Unterdrückung nicht akzeptabel
Entweder der Kapitalismus stirbt oder die Mutter Erde

Dieser Kampftag kommt genau richtig“, erklärt Gabi Fechtner, die Vorsitzende der MLPD. „Das sogenannte Klima-Paket der Regierung ist eine Provokation. Es wird für die Umwelt keine Verbesserung bringen, aber vor allem die Bevölkerung weiter finanziell belasten. Richtig ist, die hauptverursachenden Großkonzerne und ihre Profitwirtschaft ins Visier zu nehmen. Wir begrüßen es deshalb, dass sich eine antikapitalistische Strömung in dieser neuen Jugendumweltbewegung verstärkt.“

Die MLPD wird auch diesmal wieder an und in den Betrieben und in den Gewerkschaften, wo sie aktiv arbeitet, mobilisieren.

Wir stellen allerdings auch fest, dass die antikapitalistische Richtung in diesen Protesten nicht bei allen beliebt ist. Namentlich manche Grünen-Spitzenpolitiker träumen offenbar, dass die FFF-Bewegung sie ins Kanzleramt befördert. Solche Leute versuchen der Bewegung einen Maulkorb zu verpassen. Am 20. September gab es zahlreiche solcher Unterdrückungsversuche, die zum Teil bis zur körperlichen Gewalt gingen.“

Die MLPD hat im Interesse einer breiten und überparteilichen Bewegung und der Verteidigung demokratischer Rechte und Freiheiten inzwischen mehrere Urteile erwirkt. Sie bestätigen, dass es in Deutschland erlaubt ist, mit seiner Fahne zu demonstrieren oder Flugblätter u.ä. zu verteilen. So entschied unter anderem das Verwaltungsgericht Gera am 24. Oktober (AZ 1E 2113/19 GE) oder gestern aktuell das Verwaltungsgericht Oldenburg (AZ 7 B 3245/19). Die Polizeipräsidenten von Dortmund und Düsseldorf erklärten nachträglich, dass ihr Vorgehen gegen MLPD-Fahnen und andere unzulässig war.

Die Mitwirkung von Parteien … sei sogar ein verfassungsrechtlich geschützter Auftrag“, so die Oldenburger Richter in ihrer Begründung. Sie bestätigten: „‘Die MLPD unterstützt den Aufruf zu einem Protest- und Streiktag am 20. September‘. Es handelt sich folglich keineswegs nur um ein Flugblatt mit allgemeiner Parteiwerbung.“ (Das ganze Urteil lesen)

Wir hoffen sehr, dass im Interesse der Breite der Bewegung und ihrer Überparteilichkeit solche undemokratischen Unterdrückungsversuche von vorherein unterbleiben“, so Gabi Fechtner abschließend.