Antikommunistische Fake-News
Oberlandesgericht Köln verbietet Behauptung von CDU-Fraktionsvorsitzendem Bodo Löttgen
Die Gleichsetzung von AFD und MLPD im Zuge angeblicher Bergmannsrandale im Landtag wurde jetzt auch gerichtlich als Fake-News qualifiziert!
Dem CDU-Fraktionsvorsitzenden im Düsseldorfer Landtag Bodo Löttgen wurde durch das Oberlandesgericht Köln am 26. September 2019 die Behauptung untersagt, die MLPD hätte Hand in Hand mit der AFD gehandelt. Anlass des Urteils waren die berechtigten Proteste der Bergleute im Düsseldorfer Landtag am 10. Juli 2019, die die MLPD gegen ihre Diffamierung als Randale verteidigt hatte.
Dazu Peter Römmele, Landesvorsitzender der MLPD:
„Damit hat auch das Oberlandesgericht entschieden, dass die FakeNews, dass die MLPD gemeinsame Sache mit der AFD gemacht habe, unwahr sind und nicht wiederholt werden dürfen. Im Unterschied zur AFD hat die MLPD den Kampf der Bergleute gegen Zechenstilllegungen und Kündigungen seit Jahren unterstützt. Die plumpe antikommunistische Gleichsetzung von AFD und MLPD hat weder mit der Realität noch mit Meinungsfreiheit etwas zu tun. Die AFD Fraktion hat sich auf Kosten der Bergleute an der schäbigen Haltung aller anderen Fraktionen abgearbeitet, die die Schließung der Zechen und den Fall der Bergleute ins Bergfreie mit der Ruhrkohle AG zu verantworten haben. Um die Arbeiterinteressen ging es der AFD zu keinem Zeitpunkt. Die Proteste der Bergleute, bei denen ich vor Ort Zeuge war, waren vollauf berechtigt und verdienten unsere Solidarität.
Die Auseinandersetzungen mit der Politik der verbrannten Erde durch die Ruhrkohle AG gehen jetzt in eine neue Runde. Die MLPD steht weiter uneingeschränkt auf der Seite der Bergleute und ihrer Familien. Sie vertritt dabei ihr einzigartiges Profil der Einheit von sozialer und ökologischer Frage: Kampf für den Erhalt der Arbeitsplätze und der bergmännischen Rechte der Kumpels, gegen die Flutung der Giftmüll beladenen Zechen, gegen Deputatklau und Mietsteigerungen in den ehemaligen Zechenwohngebieten.“