Gedenkstätte Buchenwald
Großer Erfolg: Kranzniederlegung der MLPD zu Ehren Ernst Thälmanns von Gericht genehmigt
Wie bereits berichtet, hatte die Stadtverwaltung Weimar auf Betreiben der Stiftung Gedenkstätte Buchenwald auch die geplante Kranzniederlegung der MLPD verboten. Dies wurde durch Beschluss des Verwaltungsgerichts Weimar, Aktenzeichen 6E 1250/19 We, aufgehoben und für rechtswidrig erklärt. Wie geplant, wird also ab 13.15 Uhr feierlich und würdevoll vor dem Ernst Thälmann-Gedenkbild im Lagergelände mit Wortbeiträgen und Kranzniederlegung durch eine Delegation von maximal 50 Teilnehmern seiner gedacht werden.
„Das ist ein bedeutender Erfolg für eine würdige Ehrung des Antifaschisten, Kommunisten und Arbeiterführers Ernst Thälmann anlässlich des 75. Jahrestags seiner Ermordung“, so Monika Gärtner-Engel vom Zentralkomitee der MLPD, die die Kranzniederlegung angemeldet hat.
Das Gericht stellte auch klar, dass hier keine „parteipolitische Instrumentalisierung“ erkennbar wäre. „Es kam auch zu dem Ergebnis, dass die Kranzniederlegung 'nicht in untrennbarem Zusammenhang mit den weiteren Versammlungen am selben Tag' steht“, womit u.a. auf den Wahlkampfauftakt in Erfurt angespielt wird, berichtet Rechtsanwalt Peter Weispfenning.
„Soviel zu dem leider auch in einigen Medien kolportieren Mythos, die Internationalistische Liste/MLPD wolle in Buchenwald ihren Wahlkampfauftakt durchführen“, so Monika Gärtner-Engel weiter.
Das Gericht machte einige Auflagen, wie dass keine Parteifahnen getragen werden dürfen, weder Musik- noch Gesangsdarbietungen erlaubt sind, wogegen das Oberverwaltungsgericht angerufen wird. Sollte der Beschwerde nicht stattgegeben werden, so wird sich die MLPD im Sinne eines angemessenen Gedenkens an die Vorgaben des Gerichts halten, und die Reden zum ehrenden Gedenken an Ernst Thälmann von Monika Gärtner-Engel, Klaus Dimler und ein Vertreter der Jugend in Buchenwald würdig einbringen.
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