Presseerklärung

Presseerklärung

Verwaltungsgericht Weimar zu Ernst Thälmann-Gedenkfeier: Verbot durch Stiftung nicht zulässig!

Das von Verantwortlichen der Stiftung der Gedenkstätte verfügte Verbot der Gedenk- und Mahnveranstaltung am 17. August anlässlich des 75. Jahrestages der Ermordung Ernst Thälmanns ist rechtswidrig! Das stellte das Verwaltungsgericht Weimar in einem Schreiben am 31. Juli 2019 fest (AZ 6 E 1106/19).

Von MLPD Zentralkomitee

Das internationalistische Bündnis hatte dieses Veranstaltung für den 17.8. 12 Uhr bereits seit über einem Jahr vorbereitet und zunächst eine Genehmigung der Gedenkstätte erhalten. Am 15.7. zogen Verantwortliche der Gedenkstätte dann diese Genehmigung zurück aus antikommunistischen Motiven und maßten sich an, das antifaschistische Gedenken an Ernst Thälmann zu verbieten. Hunderte positionierten sich bereits in einer Unterschriftensammlung gegen das Verbot und zahlreiche Protestschreiben gingen bei der Gedenkstättenleitung ein.

Das Verwaltungsgericht Weimar schrieb nun, dass eine solche Veranstaltung „ausschließlich nach den Vorschriften des Versammlungsgesetzes erfolgt und nicht nach dem Binnenrecht der Antragsgegnerin, hier der Besucherordnung“ und weiter: „Ein Verbot der Versammlung durch die Antragsgegnerin käme demzufolge nicht in Betracht“.

Tassilo Timm, Sprecher der Koordinierungsgruppe des Internationalistischen Bündnisses und Landesvorsitzender der MLPD teilte dazu auf unsere Anfrage mit:

Wir haben natürlich sofort gestern die Gedenkfeier bei der Versammlungsbehörde angemeldet und gehen davon aus, dass diesem wichtigen Gedenken keine weiteren Steine in den Weg gelegt werden. Das internationalistische Bündnis freut sich, dass bereits 25 Organisationen ihre Unterstützung der Veranstaltung zugesagt haben. Die Vorbereitung und Mobilisierung läuft jetzt natürlich auf vollen Touren!“

https://www.rf-news.de/2019/kw29/jetzt-erst-recht-wehret-den-anfaengen