Polizeiattacke an Pfingsten in Truckenthal: Staatsanwaltschaft macht deutlich, dass es gegen die MLPD und ihre Repräsentanten ging!
Soll hier nach Gesinnung „Recht" gesprochen werden? Die Staatsanwaltschaft Gera hat sich geweigert, überhaupt strafrechtliche Ermittlungen gegen Verantwortliche aus Polizei, Verfassungsschutz und Innenministerium wegen der Kriminalisierung und Diskriminierung von MLPD und Rebellischem Musikfestival an Pfingsten in Truckenthal aufzunehmen.
Das teilte sie in einem am 2. Juli 2018 eingegangenen Brief mit (Aktenzeichen 122 Js 19235/18). Gegen diese Kriminalisierung hatte Stefan Engel – früherer Parteivorsitzender der MLPD und erster Adressat der „Gefährder"briefe - Bundesinnenminister Seehofer, Verfassungsschutz-Präsident Maaßen, den polizeilichen Einsatzleiter Dirk Löther und andere angezeigt.
„Innerhalb kürzester Zeit wischte die Staatsanwaltschaft Gera die Strafanzeige einfach vom Tisch, ohne überhaupt zu ermitteln. Offenbar will sie den schwer angeschlagenen Bundesinnenminister Seehofer und die anderen Verantwortlichen protegieren" erklärt dazu Gabi Fechtner, Parteivorsitzende der MLPD, gegenüber der Presse. „Der Bescheid der Staatsanwaltschaft Gera belegt aber, dass sich die Polizeiattacken gezielt gegen die MLPD und ihre Repräsentanten richteten. So stellte sie fest, dass der 'Hinweis in dem Schreiben des Beanzeigten (Dirk Löther), bereits der Auftritt der Grup Yorum als solcher sei bereits strafbar, ... bei korrekter juristischer Prüfung des Sachverhalts fehl(ging)'. Dennoch rechtfertigt die Staatsanwaltschaft den skandalösen Vorgang: Weil die angeblichen 'Feststellungen ... auf der Grundlage von Recherchen des Verfassungsschutzes beruhen, kann dem Beanzeigten insoweit kein Vorwurf der Verleumdung gemacht werden.' Die Polizeiattacken werden aber doch nicht dadurch besser, weil sie zwischen Staatsschutz und Verfassungsschutz unter Führung der Innenministerien abgesprochen waren!"
Gabi Fechtner weiter: „Ein politischer Skandal ist die Behauptung der Staatsanwaltschaft, dass der 'Gefährder'brief gegen Stefan Engel und das ganze Vorgehen legal gewesen seien - wegen der politischen Ausrichtung der MLPD. Der 'Ermessensspielraum' zum Vorgehen gegen die MLPD und ihre Repräsentanten ergäbe sich aus der 'Selbstdarstellung des Anzeigenerstellers bzw. der MLPD und der übrigen betroffenen Organisationen in der Öffentlichkeit. Diese zielen auf einen revolutionären Umsturz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und den Aufbau einer Diktatur des Proletariats.' Hier wird völlig undemokratisch nach dem Motto argumentiert, dass der Schutz der Diktatur der Monopole alles rechtfertigt. Man muss sich nur die derzeit herrschenden Verhältnisse anschauen, da ist wohl voll gerechtfertigt, für gesellschaftliche Alternativen einzutreten. Bezeichnend, dass man sich dafür - laut Staatsanwaltschaft Gera - alles gefallen lassen muss. Die MLPD protestiert gegen dieses Gesinnungsstrafrecht und fordert die strafrechtliche Verfolgung der Verantwortlichen. Wir haben Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft eingelegt."
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