Stefan Engel (MLPD) ein 'Gefährder'? „Ich lasse mich nicht als Terrorist diffamieren“
Heute stellte Stefan Engel, 37 Jahre lang Vorsitzender der MLPD und heute Leiter ihres theoretischen Organs, Strafanzeige. Sie richtet sich gegen Bundesinnenminister Horst Seehofer, den Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Dr. Hans-Georg Maaßen, den Innenminister von Thüringen, Georg Maier, den Präsident des Verfassungsschutzes Thüringen, Stephan J. Kramer, den Präsident der Polizei Thüringen, Karl Uwe Brunnengräber und den bisherigen Leiter der Polizeiinspektion Saalfeld, Dirk Löther (seit dem 1. Juni Leiter der Abteilung 1 bei der Landeskriminaldirektion in Erfurt).
Es geht um das gesamte strafbare Verhalten im Zusammenhang mit dem Rebellischen Musikfestival vom 18.05. bis 20.05.2018 in Truckenthal/Thüringen.
Angezeigt werden sie u. a. wegen Beleidigung (§ 185 StGB), übler Nachrede (§ 186 StGB), Verleumdung (§ 187 StGB), üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens (§ 188 StGB), Nötigung (§ 240 StGB), Bedrohung (§ 241 StGB), politische Verdächtigung (§ 241a StGB) und groben Störung einer Versammlung (§ 21 VersammlG).
Gleichzeitig erhob Stefan Engel Klage gegen den Freistaat Thüringen vor dem Verwaltungsgericht Meinungen und beantragte dort, dass festgestellt wird, dass der an ihn gerichteten Gefährderbrief vom 15.05.2018 rechtswidrig war.
Zum Hintergrund: Gegen das Rebellische Musikfestival, das an Pfingsten mit 1.500 Teilnehmern in Truckenthal erfolgreich stattfand, und die MLPD gab es massive rechtswidrige, willkürliche und politisch motivierte Angriffe des Staatsapparats. Stefan Engel erhielt dazu einen „Gefährderbrief“, der ihm Festnahme androhte, ihn der Nähe zu Terrorunterstützung bezichtigte, obwohl er in keinerlei juristischer oder sonstiger verantwortlicher Beziehung zum Rebellischen Musikfestival stand.
Stefan Engel erklärt dazu:
„Es ist ein starkes Stück, mich öffentlich als ’ Gefährder’ hinzustellen. Ich bin ein unbescholtener Bürger und habe mir in meinem ganzen politischen und privaten Leben nichts zuschulden kommen lassen. Mich als ‚Gefährder’ zu diffamieren, soll den Eindruck erwecken, als ob ich ein potenzieller terroristischer Attentäter wäre, etwa vergleichbar mit den mordenden faschistischen IS-Terroristen. Ich verwahre mich dagegen, dass ich mit solchen Menschenfeinden in einen Topf geworfen werde.
Als ‚Gefährder’ wird meine Bewegungsfreiheit, besonders im Ausland eingeschränkt und soll ein ständiges Damoklesschwert möglicher staatlicher Maßnahmen über mir hängen.
Mit solchen Gefährderbriefen oder auch den neuen Landespolizeigesetzen wird ein gefährlicher Rückgriff in die dunkelste Zeit der deutschen Geschichte gemacht. ‚Gefährder’ – das waren damals die Menschen, die zu Millionen in Konzentrationslager gepfercht und dort umgebracht wurden. Sie waren auch wegen keinerlei Straftat verurteilt. Es kann keinem Demokraten egal sein, wenn hier wieder Anleihen bei der faschistischen Gesetzgebung und Praxis des Staatsapparats gemacht werden. Das sind Methoden der politischen Willkür und auch hier gilt: Wehret den Anfängen!“
Hier finden Sie den datenschutzrechtlich bereinigten Volltext der Strafanzeige von Stefan Engel und hier die Klage vor dem Verwaltungsgericht Meiningen, verfasst von der Anwaltskanzlei Meister, Jasenski, Stierlin und Weispfenning (für Rückfragen 0209-3597670- RA Peter Weispfenning).
Pressevertreter sind herzlich eingeladen zur Veranstaltung mit Stefan Engel „Wie und warum ich zum ‚Gefährder’ gemacht wurde“, Mittwoch, 13.06.2018, 19:00 Uhr, Kultursaal Horster-Mitte, Schmalhorststraße 1 a, 45899 Gelsenkirchen