Nahles’ Leiharbeitsnovelle – eine Mogelpackung

Nahles’ Leiharbeitsnovelle – eine Mogelpackung

Am 1. April ist die vom Bundestag im Oktober 2016 beschlossene Reform des ­Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in Kraft getreten

Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) versprach, mit der Novelle die ausufernde Leiharbeit stärker zu regulieren und den Missbrauch von Werkverträgen zu unterbinden. Nach neun Monaten Überlassung soll gleiche Bezahlung gelten. Die „Überlassung“ darf nicht länger als 18 Monate dauern. Das Gesetz wurde eng mit den Unternehmerverbänden und Gewerkschaftsspitzen abgestimmt.

Andrea Nahles wirbt dafür mit sozialchauvinistischen Sprüchen wie: „Wir machen Deutschland zusammen stark – mit fairer Leiharbeit und gerechten Werkverträgen“. Sie reagiert damit auf die wachsende gesellschaftliche Kritik an der Ausbreitung der Leiharbeit und ihren negativen Folgen für die Arbeits- und Lebensverhältnisse – nicht nur der unmittelbar Betroffenen. Zwischen 1994 und 2016 stieg die Zahl der Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter von 138000 auf über eine Million. Ein Großteil von ihnen sind Jugendliche. Auch die Zahl der Beschäftigten mit Werkverträgen ist in den letzten Jahren gestiegen. Über ihre Zahl gibt es keine Statistik. Bei einer Umfrage der IG Metall 2015 kam heraus, dass 69 Prozent der Betriebe Werkverträge abschließen, um Arbeiten auszulagern.1

Der Kampf für die Rechte sowie die Festeinstellung von Leiharbeiter und Werkverträglern hat sich vor allem in industriellen Großbetrieben wie VW, Opel, Daimler und Ford zu einem Brennpunkt der Klassenauseinandersetzungen entwickelt. Teile der Stammbelegschaft setzen sich in meist kleineren Protestaktionen wie Pausenversammlungen ein, für Übernahme der Leiharbeiterinnen, Leiharbeiter und Werkverträgler in ein festes Arbeitsverhältnis. „Wir sind eine Klasse“ steht auf einem Aufkleber der Arbeiterplattform der Internationalistischen Liste/MLPD Stuttgart. Hunderte davon kleben in den Daimler-Werken.

Was bringt die Gesetzes-„Reform“?

Jürgen Ulber, Autor und ehemaliger Ressortleiter für Betriebsverfassungs- und Unternehmensrecht beim Vorstand der IG Metall, kommt zu einem vernichtenden Urteil: „Die mit dem Gesetz verbundene, gezielte Diskriminierung von Leiharbeitnehmern und die Legalisierung des Missbrauchs der Leiharbeit als Ins­trument zur Zerstörung tariflich gesicherter Stammarbeitsplätze sind besorgniserregend … .“2 Neben einigen kleineren Zugeständnissen machen zahlreiche Ausnahmeregelungen und Schlupflöcher aus der „Leiharbeitsnovelle“ eine Mogelpackung, legalisieren und zementieren im Interesse der internationalen Konzerne die herrschenden Zustände:

Die europäische Richtlinie zur Leiharbeit sieht gleiche Bezahlung ab dem ersten Tag vor. Im Widerspruch dazu sollen nach dem Gesetz die Leiharbeiter erst nach neun Monaten denselben Lohn erhalten. Sind in einem Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung Branchenzuschläge vereinbart, muss der gleiche Lohn sogar erst nach 15 Monaten bezahlt werden. Da über 70 Prozent der Leiharbeiter weniger als drei Monate lang in einem Betrieb beschäftigt sind, werden sie diesen nie erhalten.

Mit einem Tarifvertrag kann auch die Höchstzeit der Überlassung von 18 Monaten überschritten werden – ohne Grenze nach oben. Tarifverträge verwandeln sich hier ins Gegenteil – eigentlich sollen sie erkämpfte der Rechte der Arbeiter festschreiben; sie werden zunehmend missbraucht für Verschlechterungen!

Die Höchstgrenze der Überlassung ist personenbezogen, das heißt, die Unternehmer können auch weiterhin einen Arbeitsplatz dauerhaft mit einem Leiharbeiter besetzen.

Nach drei Monaten kann ein Leiharbeiter wieder am selben Arbeitsplatz eingesetzt werden – und fängt wieder „bei Null“ an.

Das scheinbare klare Verbot von Streikbrechereinsätzen durch Leiharbeiter kann unterlaufen werden, wenn der Leiharbeiter auf einem Arbeitsplatz eingesetzt wird, der nicht vom Streik betroffen ist.

Gewerkschaftstag für ­unbefristete Übernahme

Ende Februar hat die rechte IG-Metall-Führung mit dem Unternehmerverband Gesamtmetall eine Rahmenvereinbarung (TVLeiZ) für die Leiharbeit abgeschlossen, die nun regional umgesetzt werden muss. Danach können Leiharbeiter bis zu 48 Monate eingesetzt werden, bei Projekten sogar noch länger. Mit dem „TVLeiZ“ setzt sich die IG-Metall-Führung über den Beschluss des Gewerkschaftstags von 2016 hinweg – die „unbefristete Übernahme in die Einsatzbetriebe“ durchzusetzen. Warum besteht die IG-Metall-Führung nicht auf der Einhaltung des EU-Rechts und setzt dies gestützt auf die Mitglieder durch? Offenbar ist ihr die Kumpanei mit der SPD-Spitze zur Durchsetzung ihrer Novelle wichtiger als der Einsatz für die Interessen der Belegschaften. Gegen diese Politik des Co-Managements gilt es, die kämpferische und die klassenkämpferische Richtung in den Gewerkschaften zu stärken: Kampf gegen die Spaltung der Arbeiterklasse durch Leiharbeit, Werkverträge, Befristungen, Niedriglöhne usw.!

1 2013 gehörten in der Autoindustrie von 1,13 Millionen Beschäftigten 763000 zur Stammbelegschaft – als Leiharbeiter waren 100000 beschäftigt, mit Werkverträgen 250000

2 zititert nach „Arbeitsrecht im Betrieb 1/2017, S.27– 30