Bundesrat will Parteienrechte der MLPD beschneiden

Entgegen einer mehrheitlichen Meinung in der Bevölkerung hatte das Bundesverfassungsgericht (BVG) am 17. Januar ein Verbot der faschistischen NPD abgelehnt

In seiner Urteilsbegründung rückte das Verfassungsgericht vollständig vom antifaschistischen Auftrag des Grundgesetzes ab. In den Leitsätzen der Begründung stellt es explizit fest, dass „die Wesensverwandtschaft einer Partei mit dem Nationalsozialismus für sich genommen die Anordnung eines Parteiverbotes nicht [rechtfertigt]“. Das steht in direktem Gegensatz zu den Auflagen des bis heute gültigen Potsdamer Abkommens der Siegermächte des II. Weltkrieges. Die perfide Logik des Urteils: die NPD müsste erst stark genug werden, die Errichtung einer faschistischen Diktatur in Deutschland mit konkreten Erfolgsaussichten zu betreiben – wenn es dann mal nicht zu spät ist für ein Verbot!

Nach dem Urteil wies BVG-Präsident Andreas Voßkuhle darauf hin, dass Parteienrechte wie die staatliche Finanzierung auch per Gesetz eingeschränkt werden könnten. Unter dem Stichwort „der NPD an die Kohle zu gehen“ hat nun der Bundesrat auf Initiative von Niedersachsen am 10. März eine Gesetzesinitiative beschlossen. Diese soll aber nicht „faschistischen“, sondern sogenannten „extremistischen“ Parteien die staatliche Parteienfinanzierung verwehren. Dazu könnte die Umsatzsteuerbefreiung von Mitgliedsbeiträgen und Spenden oder die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden zählen und die Wahlkampfkostenerstattung. Wie das Bundesverfassungsgericht geht auch der Bundesrat dabei vom „Extremismus“-Begriff aus, der Faschismus und Kommunismus gleichsetzt. Gegen wen sich das in erster Linie richtet, belegt die Praxis des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Er hat sich bisher vor allem mit Verboten kämpferischer und linker Parteien befasst.

Finger weg von den Parteienrechten der MLPD und anderer Demokraten! Verbot der faschistischen NPD!

 

Spendenkonten der MLPD siehe S. 46