„Weder Bundesregierung noch Gerichte werden uns daran hindern, das Gesundheitszentrum fertigzustellen.“

Interview mit Frank Jasenski, Vorsitzender des Solidaritäts- und Fördervereins „Gesundheitszentrum Kobanê“

Rote Fahne: Die Bundesregierung lehnt es ab, den Verein bei der Verwirklichung des Neubaus eines Gesundheits- und Sozialzentrums in Kobanê zu unterstützen. Wie ist der aktuelle Stand dieser Auseinandersetzung?

Frank Jasenski: Die Bundesregierung hat auf etwa 20 Anfragen, uns bei der Lieferung von Material, medizinischem Gerät und vor allem dem Grenzüber­tritt unserer humanitären Helfer von der Türkei bzw. der Autonomen Region Kurdistan (Nord-Irak) nach Kobanê zu unterstützen, nicht oder negativ geantwortet. Zuletzt hatten wir beantragt, gegenüber der kurdischen Regionalregierung in Erbil aktiv zu werden, die der 7. Brigade unserer humanitären Helfer Mitte November drei Wochen lang den Grenzübertritt nach Rojava verweigert hat. In seiner Antwort hat es das Auswärtige Amt fertig gebracht, solche privaten humanitären Hilfsinitiativen zu begrüßen, eine konkrete Unterstützung aber abzulehnen. Wir haben daher beim Verwaltungsgericht Berlin beantragt, die Bundesregierung im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, diplomatische Unterstützung gegenüber der kurdischen Regionalregierung zu gewähren, um die Taktik der „unterlassenen Hilfeleistung“ zu beenden.

Wie hat die Bundesregierung darauf reagiert?

Die Bundesregierung hat uns erst einmal vorgehalten, wir könnten als nicht staatliche humanitäre Hilfsorganisation keine völkerrechtlichen Ansprüche geltend machen. Im Klartext: Die Bundesregierung bestimmt allein, wie das humanitäre Völkerrecht anzuwenden ist, ohne irgendwelche Sanktionen befürchten zu müssen. Weiter wurde uns vorgehalten, unsere Helfer hätten sich „ohne hinreichende Genehmigung“ auf syrisches Staatsgebiet begeben. Auch die Bundesregierung weiß, dass die Selbstverwaltungsorgane in Rojava das Gesundheitszentrum mit allen Kräften unterstützen und selbstverständlich die Einreise der Helfer genehmigt haben. Vor diesem Hintergrund kann dies nur bedeuten, dass die Bundesregierung allen Ernstes von uns erwartet, eine Einreisegenehmigung beim Assad-Regime zu beantragen. Gerade kabarettreif ist die weitere Behaup­tung, unser Verein verfüge nicht über eine ent­sprechende Organisationsstruktur und genügend Erfahrung für so ein Projekt. Das weitgehend fertig gestellte Gesundheitszentrum als erstes solcher Projekte in Kobanê beweist das Gegenteil.

Gibt es bereits eine Entscheidung des Gerichts?

Am 15. Dezember 2015 ging uns der Beschluss des Verwaltungs­gerichts Berlin zu. Unser Antrag wurde abgelehnt. In seiner Begründung gibt das Gericht der Bundesregierung letztlich einen außen­politischen Freifahrschein in Bezug auf die Unter­stützung humanitärer Hilfsorganisationen. Nach der Entscheidung hat die Regierung „in außenpolitischen Angelegenheiten … einen besonders weiten Spielraum“. Es seien „…diverse gegenläufige außenpolitische Interessen (!) zu berücksichtigen.“ Welche Interessen dies sein könnten – dazu schweigen sich Gericht und Bundesregierung allerdings aus. Weiter meint das Gericht, es sei nicht ersichtlich, warum „gerade in Syrien und Kobanê“ humanitäre Hilfe geleistet werden solle. Sicherlich ist dem Gericht bekannt, dass die größte Gruppe von Flüchtlingen derzeit aus Syrien stammt. Man muss daher davon ausgehen, dass auch den deutschen Gerichten nichts daran gelegen ist, das positive Beispiel des erfolg­reichen Kampfes gegen die faschistischen Terrorbanden des IS in Rojava zu unterstützen.

Der Gipfel des Zynismus ist die Behauptung des Verwal­tungs­gerichts, die ganze Sache sei nicht eilbe­dürftig, da keine „unzumutbaren und nicht mehr rückgängig zu machenden Nachteile“ ersichtlich seien. Das Gericht hätte gut daran getan, die Menschen im nach wie vor schwer kriegszerstörten und unter der Embargo-Politik der Türkei und anderer Staaten leidenden Kobanê zu fragen, welche „Nachteile“ dadurch entstehen, dass die medizinische Versorgung nach wie vor sehr schlecht ist.

Wir protestieren dagegen, wie hier unter Verstoß gegen das Völkerrecht und den politischen und moralischen Anstand gegenüber den Menschen in Rojava und diese Initiative der internationalen Solidarität Außenpolitik betrieben wird. Weder Bundesregierung noch Gerichte werden uns daran hindern, das Gesundheitszentrum fertig zu stellen.

Vielen Dank für das Interview.