Schluss mit den PKK-Prozessen!

Hamburg (Korrespondenz): Am 28. Mai fand die dritte Verhandlung gegen Mehmet D. wegen Mitgliedschaft und Aktivität in einer angeblich „ausländischen terroristischen Vereinigung“, der PKK, vor dem Hamburger Oberlandesgericht statt. Zeitgleich wird Anklage in Koblenz und Stuttgart gegen weitere Aktivisten erhoben.

Eine Straftat, schon gar eine terroristische, konnte Mehmet D., der sich zur PKK bekannte, nicht nachgewiesen werden. Das stellt auch die „taz“ fest. Das Gegenteil offenbarte die stundenlange Vernehmung eines BKA-Handy-Ausspähers: die Organisierung von Massenveranstaltungen wie dem Dersim-Festival, dem internationalen Kurdistan-Festival, einem Newrozfest, dem Melikon-Folkorefestival; von Unterschriften- und Spendensammlungen sowie der Protestkundgebung gegen die Ermordung von Sakine Cansiz, Fidan Dogan und Leyla Söylemez in Paris. Nichts anderes als die Wahrnehmung demokratischer Rechte!

Während gegen die politischen Auftragsmörder an den drei Kurdinnen in Paris bis heute nicht der Prozess eröffnet ist, wird Menschen der Prozess gemacht, die dagegen protestieren“, empörte sich eine Prozessbeobachterin.

Der Bundestag hatte zusätzlich den § 129 b eingeführt, nach dem auch eine legale Betätigung in Deutschland mit bis zu zehn Jahren Haft geahndet werden kann, wenn sie in Verbindung mit einer „ausländischen terroristischen Vereinigung“ gebracht wird. Damit wird die deutsche Strafverfolgung international ausgeweitet und zu einem Mittel der imperialistischen Politik der Bundesregierung gemacht. Der Rechtsanwalt von Mehmet D., Rainer Ahues, fordert zu Recht die sofortige Aufhebung der Ermächtigung der Staatsanwaltschaft zur Strafverfolgung durch die Bundesregierung.

Die Bundesregierung verfolgt mit dem PKK-Verbot in Wahrheit die Unterdrückung des revolutionären kurdischen Befreiungskampf und verstrickt sich dabei in heillose Widersprüche: So belieferte sie unter dem Druck der Solidaritätsbewegung die kurdischen Peschmerga mit Waffen, die zusammen mit den syrisch-kurdischen Volksbefreiungskräften und der PKK den Vormarsch des IS bekämpfte.

Die MLPD fordert seit Jahrzehnten die Aufhebung des PKK-Verbots und beteiligte sich im November auch in Hamburg an einer Demonstration für die Freilassung von Mehmet D. aus der Untersuchungshaft. Auch der justizpolitische Sprecher der Linkspartei in der Hamburger Bürgerschaft, Martin Dolzer, unterstützt diese Forderungen.

Am ersten Prozesstag protestierten 30 Menschen gegen diesen Prozess. Die 15 solidarischen Prozessbeobachter unterschrieben die Petition für einen „Humanitären Korridor“ nach Kobanê und haben Interesse an einem Benefizkonzert sowie einer Kundgebung des Kobanê-Solidaritätskomitees Nord am Samstag, 20. Juni. Sie machten damit deutlich: Der Kampf um die Freiheit von Mehmet D. und der Wiederaufbau von Kobanê gehören zusammen.

Weg mit dem PKK-Verbot und den §§ 129 a und b, die revolutionäre Organisationen kriminalisieren sollen! Sofortige Aufhebung der Strafverfolgungsermächtigung durch die Bundesregierung!