Kritik an „Tarifeinheitsgesetz“ wächst – auch in der IG Metall
Stuttgart (Korrespondenz): Am 21. März fand die Ortsdelegiertenversammlung der IG Metall in Stuttgart statt. Nur ganz knapp verfehlte dort ein Antrag zum Gewerkschaftstag die nötige Mehrheit. Er fordert die IG Metall auf, die Gesetzesvorlage der Bundesregierung zum „Tarifeinheitsgesetz“ als Einschränkung des Streikrechtes zu verhindern. Uwe Meinhardt, der 1. Bevollmächtige der IGM Stuttgart, musste dazu schon seine ganze Rhetorik einsetzen, um eine Mehrheit gegen den Antrag zu bekommen. Er stellte die Spartengewerkschaften als Gefahr für die IG Metall hin, die angeblich in unserem Organisationsbereich „wildern“ würde.
Auf einer gut besuchten Veranstaltung des „Zukunftsforums“ machte der Professor Wolfgang Däubler deutlich, dass die Merkel/Gabriel-Regierung umsetzt, was schon lange zwischen Unternehmerverbänden und den Gewerkschaftsführungen vor allem von IGM und ICBCE ausgehandelt wurde: die kleinen, meist kämpferischen Gewerkschaften sollen kein Recht zum Aushandeln und Erstreiken von Tarifverträgen haben. Gelten soll nur der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern. Damit wird nicht nur das ohnehin auf Tariffragen beschränkte Streikrecht weiter beschnitten, das stellt auch einen Eingriff in das Recht auf Bildung von Koalitionen (Gewerkschaften) dar.
In der Diskussion wurde vertieft, dass die Pläne und Gesetze zur Einschränkung des Streikrechts in der EU auf Forderungen der führenden Konzerne und Banken zurückgehen. Sie reagieren damit auf die Massenproteste und -kämpfe in Südeuropa, aber auch auf Streiks in anderen Ländern. Im Zentrum der Diskussion stand die wachsende Kritik in der IG Metall. Hier muss noch breiter geklärt werden, dass schon allein der Begriff der „Tarifeinheit“ ein Betrug ist. Und zwar von den Kräften, die Arbeiterschaft durch Niedriglöhne sowie Leih- und Werksverträge spalten und angreifen wollen.
Doch was treibt die Gewerkschaftsführer? Ein Redner berichtete, dass der IGM-Tarifabschluss in der Tageszeitung als Ergebnis einer besonnenen Taktik gelobt wurde, im Gegensatz zur „Beton-Streiktaktik“ der GDL. Die Gesetzesvorlage soll also die Klassenzusammenarbeitspolitik stützen. Sie steht aber gerade in der Kritik: unter anderem mit der Petition „Aufstand des gewerkschaftlichen Gewissens: Solidarität mit Bochumer Opelanern!“. Wir brauchen Gewerkschaften als Kampforganisationen – darüber gab es breiten Konsens. Mit großem Interesse wurde der Beitrag eines ver.di-Funktionärs aufgenommen, der davon berichtete, dass nach längerer massiver Kritik von der Basis der Vorstand sich aus den Verhandlungen mit den Unternehmerverbänden zurückziehen und gegen die Gesetzesvorlage positionieren musste.
Dies muss aber in der IGM erst noch konsequent ausgefochten werden – verbunden mit der offensiven Forderung nach einem vollständigen und allseitigen gesetzlichen Streikrecht.