Auch bei Porsche: Belegschaft unter Terrorverdacht?

Stuttgart (Korrespondenz): Mit großem Interesse verfolge ich von der anderen Seite des Pragsattels1 die Entwicklung bei Daimler. Das Thema „Belegschaft unter Terrorverdacht“ kam mir bekannt vor. Und tatsächlich: Bei Porsche haben Geschäftsleitung und Betriebsrat bereits im November 2010 eine Betriebsvereinbarung zu diesem Thema abgeschlossen: „Gesamtbetriebsvereinbarung über Sicherheitsstandards zur Erlangung des Zertifikats ,Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter‘“. Geschäftsleitung und Betriebsrat argumentierten mit „dem hohen Gut des Wettbewerbsnachteils“ ohne dieses Zertifikat. Da hat das „niedrige Gut des Datenschutzes“ zurückzustehen. Im Zoll-Lexikon heißt es wörtlich unter 1.2.: „AEO (Authorised Economic Operator) auch: Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter. Es handelt sich bei einem AEO um einen besonders zuverlässigen und vertrauenswürdigen Wirtschaftsbeteiligten. Die Zuverlässigkeit wird anhand der Kriterien: Einhaltung der Zollvorschriften, zufrieden stellendes Buchführungssystem, Zahlungsfähigkeit und gegebenenfalls angemessene Sicherheitsstandards bewertet. Der Status berechtigt zu Vergünstigungen bei sicherheitsrelevanten Zollkontrollen und oder Vereinfachungen gemäß den Zollvorschriften.“

Und tatsächlich verlangt die höchste Stufe dieses Zertifikats die Bespitzelung der Belegschaft: „Des Weiteren hat der Antragsteller nachvollziehbar darzulegen, dass er seine Beschäftigten und seine Handelspartner anhand der Namenslisten der Verordnungen (EG) Nr. 2580/2001, Nr. 881/2002 und VO (EU) Nr. 753/2011 (sogenannte Terrorismusverordnungen) überprüft. Der Einsatz kommerzieller Software wird hierfür nicht verlangt.“2

Diese „Terrorliste“ der EU ist selbst ein Instrument des Terrors. Klare Kriterien, wer auf diese Liste kommt, gibt es nicht. Wer einmal auf der Liste ist, muss mit erheblichen persönlichen Sanktionen rechnen. Wieder von der Liste genommen zu werden, ist kaum möglich. Die verschiedenen Gerichte prüfen jeweils nur die formellen Voraussetzungen. Bis zu einem letztendlichen Entscheid bleibt der Klagende aber auf der Liste und damit allen damit verbundenen Sanktionen ausgesetzt. Die richtige Forderung dazu: Menschenrechtswidrige EU-Terrorliste unverzüglich abschaffen!

Aber zurück zu Daimler und Porsche. Hier stellen sich doch verschiedene Fragen: Hatte Porsche jetzt vier Jahre wirtschaftliche Vorteile gegenüber Daimler? War Daimler bisher kein „zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“?

Ein Zusammenhang zwischen wirtschaftlichem Erfolg und dem Zertifikat ist mir jedenfalls nicht bekannt. Vielmehr drängt sich der Verdacht auf, dass dieses Zertifikat als Schlupfloch genutzt wird, um Personendaten zu sammeln, abzugleichen und auszuwerten. Die in der Daimler-Betriebsvereinbarung vorgesehene unbezahlte Freistellung bei Namensgleichheit ist ein Skandal selbst für bürgerliche Juristen. Ein Abgleich mit der US-Terrorliste lässt sich auch aus dem deutschen Zollrecht nicht konstruieren. Dort werden auch nachweislich zu Unrecht aufgeführte Personen nicht gelöscht, vielmehr wird ihnen empfohlen, den Namen zu ändern.

Die Wachsamkeit zu diesem Thema muss höher entwickelt werden. So habe ich die Betriebsvereinbarung bei Porsche damals nicht richtig eingeschätzt. Ich dachte, es betrifft nur den Vertrieb und es wird nichts gespeichert. Das akzeptiert aber bereits, dass die Daten der Belegschaft mit irgendwelchen Listen abgeglichen werden.

Wir sind keine Terroristen und lehnen es ab, als solche behandelt zu werden.

 

1 Höhenpass in Stuttgart

2 http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zugelassener-Wirtschaftsbeteiligter AEO/Bewilligungsvoraussetzungen/bewilligungsvoraussetzungen_node.html