Opel Bochum: „Soll die Abwicklung unseres Werkes auf Basis einer Powerpoint-Präsentation erfolgen?“

In einer ausführlichen Pressemitteilung berichten Annegret Gärtner-Leymann (Betriebsrätin), Klaus Leymann (Ersatz-Betriebsrat), Rainer Weinmann (Ersatz-Betriebsrat) und Steffen Reichelt (stellvertretender Vertrauenskörperleiter der IGM) nun über einen Prozess am 13. Dezember im Zusammenhang mit der angekündigten Werkschließung und dem Kampf der Belegschaft dagegen. Alle vier sind Mitglieder der „Offensiv“-Betriebsratsliste bei Opel Bochum. Die „Rote Fahne“ dokumentiert die Mitteilung.

Ein armseliges Schauspiel im Interesse von GM/Opel“, so brachte gestern ein Kollege nach dem Urteil des Arbeitsgerichts Bochum seine Empörung zum Ausdruck. Das Gericht hatte am 13. Dezember 2013 in einem lehrreichen Prozess vor rund 40 Besuchern den Antrag von Opel-Betriebsrätin Annegret Gärtner-Leymann auf Einsicht in einen „Eckpunktevertrag“ abgelehnt (Aktenzeichen 5 BVGa 17/13).

Als Grund für diese Entscheidung genügte die Aussage des Betriebsratsvorsitzenden Rainer Einenkel: „Ich habe nichts!“ Wörtlich gab er zu Protokoll, dass er und die Mitglieder des Betriebsrates in der Verhandlungskommission „über keine Einsicht gewährbaren Unterlagen bezüglich des ,Verhandlungsergebnisses zum Sozialtarifvertrag Standort Opel Bochum‘ verfügten, insbesondere kein schriftliches Vertrags-/Vereinbarungsexemplar vorgelegt werden könne.“

Angesichts der Bedeutung des Vertrags eine völlig unglaubwürdige Darstellung. Statt diese aber nur ansatzweise zu hinterfragen, erklärte der Richter: „Ich kann Herrn Einenkel schließlich nicht schütteln, bis ein Papier herausfällt“.

In der Entscheidung des Gerichts heißt es dann auch: „… ist in dem gegebenen Verfahren der grundsätzlich gemäß §34 Absatz 3 BetrVG für das Betriebsratsmitglied bestehende Anspruch, Unterlagen des Betriebsrates einzusehen, nicht gegeben. Denn nach dem Vorbringen der Beteiligten ist nicht ersichtlich, dass dem Betriebsrat Unterlagen vorliegen, deren Einsicht er dem Betriebsratsmitglied gewähren könnte.“

Ein Opel-Kollege dazu: „Das ist, als würde ein Richter einen Mörder fragen: ,Hast du ihn erschossen?‘ – ,Nein!‘ – ,Okay, Freispruch!!‘“

Mit den „Eckpunkten“ wurde das Ende der Fahrzeugproduktion und damit des Opel-Werks in Bochum besiegelt und der Rahmen für Abfindungen, Transfergesellschaft usw. gesteckt. Daran hängen nicht weniger als insgesamt 45.000 Arbeitsplätze. Dem Vertrag wurde am 17. November 2013 von der Verhandlungskommission des Betriebsrates zugestimmt, und er wurde vom IG-Metall-Bezirksleiter Knut Giesler unterschrieben. Den Betriebsratsmitgliedern und der Belegschaft wurde von diesem wichtigen Vertrag bis heute lediglich ein stichpunktartiger Powerpoint-Vortrag präsentiert. Offenbar will man uns mit dem Detailvertrag vor vollendete Tatsachen stellen. Oder soll die Abwicklung unseres Werkes etwa auf Basis einer Powerpoint-Präsentation erfolgen?

Damit ist der §34 Betriebsverfassungsgesetz mit der Verpflichtung, jederzeit jedem Betriebsrat Einsicht in alle Unterlagen zu gewähren, ad absurdum geführt. In Zukunft können mit der Aussage „ich habe nichts“ Betriebsratsmitglieder um ihr Informationsrecht gebracht werden.

Ein Urteil vor allem im Interesse von GM/Opel. Wird doch hier ihre Abwicklung des Werkes hinter dem Rücken der Belegschaft noch gerichtlich sanktioniert. Nicht umsonst saßen der Unternehmensvertreter der Opel-Geschäftsleitung, Herr Eising, und Rainer Einenkel in trauter Eintracht der Antragstellerin gegenüber und nicht zufällig auch der bezeichnende Versprecher des Richters, als er Herr Eising als „Beistand“ von Herr Einenkel bezeichnete. Eising erklärte übrigens, er wäre gegebenenfalls bereit, den Vertrag herauszugeben, müsse aber erst die IG Metall fragen. Auch bei der IG Metall hatte Annegret Gärtner-Leymann bereits den Vertrag eingefordert – ohne Erfolg.

Der Richter Dr. Sascha Dewender war bereits aus dem arbeitgeberfreundlichen Urteil gegen die Übernahme der Jugendvertreterin Verena Vöhringer bekannt. Dennoch verblüfften zunächst die fast wie ein abgekartetes Spiel erscheinende Prozessführung und plumpe offene Positionierung für Rainer Einenkel: dass dieser die Auflage des Gerichts, bis 11. Dezember Stellung zu nehmen, einfach ignorierte, hätte jeder andere Richter wohl als Affront empfunden. Dr. Dewender war zufrieden. Auch im Prozess befragte er nicht wie sonst üblich erst einmal Rainer Einenkel, sondern legte ihm sofort zu Beginn in einem ausführlichen Monolog seine Argumentation regelrecht in den Mund: „Ich vermute, Sie haben nichts geschrieben und geben nichts zur Einsicht, weil Sie nichts haben.“

Was vorher keiner wusste: Dr. Sascha Dewender ist nicht nur Richter und entscheidet „im Namen des Volkes“, er ist auch Mitglied des Parteivorstands der CDU Bochum-Mitte – einer Partei, die nicht gerade als arbeitnehmerfreundlich bekannt ist. Erst recht erklärt das seine deutlich zur Schau gestellte Abneigung gegenüber kämpferischen und als links bekannten Belegschaftsvertretern und Anwälten. Hier dürften auch die antikommunistischen Ausfälle auf fruchtbaren Boden gefallen sein, die Rainer Einenkel in einem öffentlichen Flugblatt vor dem Prozess sowie sein Anwalt und die zahlreich anwesenden Betriebsratsmitglieder im Saal in unqualifizierten Zwischenrufen zum Besten gaben. Erschreckend, wenn Gewerkschafter es nötig haben, sich den schwärzesten Antikommunismus eines CDU-Richters zu Nutze zu machen!

In einer anschließenden Kundgebung betonten die kämpferischen Belegschaftsvertreter sowie deren Rechtsanwalt Roland Meister, dass man zwar den Prozess verloren, aber viele interessante Informationen gewonnen habe. So stellte sich der Hauptgrund heraus, warum sich IGM und Betriebsrat zur Zustimmung zum Vertrag haben erpressen lassen: Die Verhinderung eines Streiks. So Rainer Einenkel vor Gericht: „Wir hatten an dem Tag nur die Wahl, entweder zuzustimmen, oder in den politischen Streik zu treten.“

Die ganze Hinhaltetaktik des letzten Jahres zielt also nur auf diese eine Frage ab. Offenbar führt die Angst vor einem solchen Streik so weit, dass offen demokratische Rechte mit Füßen getreten werden und – glaubt man R. Enenkel – man sogar bereit war, einem Blanko-Vertrag zuzustimmen, den man nicht vorliegen hat.

„Offensiv“-Betriebsrätin Annegret Gärtner-Leymann sah sich in ihrem außergewöhnlichen Antrag bestätigt: „Sich als Betriebsräte untereinander zu verklagen, macht mir auch keinen Spaß. Das hätte durch die sofortige Einsicht in die Unterlagen vermieden werden können. Unsere Verantwortung für die Belegschaft und die gesamte Arbeiterbewegung ist zu groß, als dass ich die Verweigerung dessen einfach hinnehmen kann. Der Prozess hat bestätigt, welches üble Spiel mit dieser Belegschaft getrieben wird und mich darin bestärkt, den Kampf dagegen weiterzuführen.“

Nicht wenige der Prozessbesucher fragten sich, was schlimmer ist: Eine Betriebsratsspitze, die eine solche Vereinbarung vor der Belegschaft verheimlicht oder eine Betriebsratsspitze, die einer so weitreichende Vereinbarung ohne schriftliche Unterlagen ihre Zustimmung gibt?

Wenn die Aussagen vor Gericht der Wahrheit entsprechen, dann wirft das weitere Fragen auf:

• Kann es sein, dass ein Betriebsratsvorsitzender mitsamt der ganzen Verhandlungskommission so fahrlässig handelt und einem so wichtigen Vertrag zustimmt, ohne ihn schriftlich vorliegen zu haben?

• Wie kann man es hinnehmen, dass ein IG-Metall-Bezirksleiter die Herausgabe des Vertrags selbst seinen eigenen Verhandlungspartnern verweigert?

• Wie passt dies damit zusammen, dass sich Knut Giesler und die Mitglieder der Verhandlungskommission bei der Präsentation in der Betriebsratssitzung gegenseitig für die „hervorragenden Zusammenarbeit“ und das „große Vertrauensverhältnis“ bedankten?

• Was steht in diesem so gut gehüteten Vertrag, was die Belegschaft nicht wissen soll?

All das sind Tatsachen und Fragen, die die Belegschaft sicherlich interessieren werden“, so ein Opel-Kollege nach dem Prozess.