Mogelpackung Rente mit 63

Bei Neueröffnung eines Geschäfts gibt es manchmal Lockangebote, die sich oft als Mogelpackung erweisen. Bei der Neuauflage der Großen Koalition ist das nicht anders. Zu beweisen zum Beispiel anhand der geplanten Rente mit 63.

Seit Beginn des Jahres 2012 können Beschäftigte nach 45 Versicherungsjahren mit Erreichen des 65. Lebensjahres ohne die sonst fälligen Abschläge in Rente gehen. Ab dem 1. Juli 2014 dürfen sie laut Koalitions­vertrag das bereits mit dem vollendeten 63. Lebensjahr.

Allzu viele Beschäftigte können das sowieso nicht in Anspruch nehmen. Denn von knapp einer halben Million Männer (418.881), die im letzten Jahr in Rente gingen, erhielten lediglich 10.555 oder 2,5 Prozent eine abschlagsfreie Rente mit 65. Und in Rentenfragen sind wie immer die Frauen die besonders Benachteiligten. Zwar gingen fast gleich viele Frauen in Rente (410.569), aber lediglich 1.751 oder 0,4 Prozent konnten die Hürden nehmen, um mit 65 Jahren ohne zusätzliche Kürzungen in Rente zu gehen. Ein echter Skandal, wenn man die Doppelbelastung der meisten Frauen durch Beruf und Familie bedenkt. (Deutsche Rentenversicherung, „Rentenversicherung in Zahlen 2013“)

Und für die Rente ab 63 wird die Hürde nochmals höher. Denn um im 63. Lebensjahr 45 Versicherungsjahre aufzuweisen, muss man bereits ab dem 18. Lebensjahr rentenversichert sein. Zudem wird mit einem fiesen Formulierungstrick im Koalitionsvertrag die Hürde für fast alle unüberwindbar gemacht. Wurden bei der abschlagsfreien Rente mit 65 noch 45 Versicherungsjahre vorausgesetzt, sollen es nun 45 Beitragsjahre bei der Rente mit 63 sein.

Zum Beispiel gelten außerbetriebliche Ausbildungs- und Studienjahre zwar als Versicherungsjahre, aber nicht als Beitragsjahre. Sie würden also für die Rente mit 63 nach dem Koalitionsvertrag nicht mehr mitgerechnet. Für die Kinder- und Erziehungszeit gelten bis zu zehn Jahre als Versicherungszeit, aber nur maximal drei Jahre als Beitragsjahre.

Insbesondere die SPD rühmt sich, erstmals durchgesetzt zu haben, dass auch Zeiten der Arbeitslosigkeit angerechnet werden. Aber welche Zeiten der Arbeitslosigkeit sind gemeint? Die Zeit, in der die Arbeitslosen auf Hartz IV angewiesen sind, gelten zwar als Versicherungszeit, aber lediglich die verkürzte Zeit mit Arbeitslosengeld I als Beitragsjahr. Zuletzt wurde via „Bild“-Zeitung bekannt, dass es eine Zusatzvereinbarung gibt: auch vom ALG I werden nur maximal fünf Jahre angerechnet.

Viele Lockangebote bei Neueröffnungen von Geschäften sind mit dem Kleingedruckten versehen: „Solange der Vorrat reicht“. In diesem Sinne heißt es im Koalitionsvertrag zur Rente mit 63: „Das Zugangsalter, mit dem der abschlagsfreie Rentenzugang möglich ist, wird schrittweise parallel zur Anhebung des allgemeinen Renteneintrittsalters auf das vollendete 65. Lebensjahr angehoben.“

Das heiß im Klartext: Bereits nach einem halben Jahr im Jahr 2015 gilt die abschlagsfreie Rente mit 63 nicht mehr. Denn Jahr für Jahr wird trotz 45 Beitragsjahren das Eintrittsalter für eine abschlagsfreie Rente höher gesetzt.

Die MLPD steht nach – wie vor der Wahl – für die vollständige Bezahlung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Unternehmen mit einer umsatzbezogenen Sozialsteuer. Weg mit der Rente 67! Herabsetzung des Rentenalters auf 60 Jahre für Männer und 55 Jahre für Frauen bei vollem Rentenausgleich! Festsetzung einer staatlichen Mindestrente unabhängig von der persönlichen Berufstätigkeit!