Kriminalisierung der Anatolischen Föderation

Die Internationale Plattform gegen Isolation erklärt sich gegen die Unterdrückungsmaßnahmen der deutschen Behörden gegenüber der Anatolischen Föderation:

Am 26. 6. 2013 wurden Vereins- und Privaträume gestürmt von Personen, die man der Anatolischen Föderation zugeordnet hat. Es wurden über 20 Räumlichkeiten gestürmt und insgesamt 5 Personen verhaftet.

Wie das „Kunstatelier“ in Köln mitteilte, dass auch eines der gestürmten Objekte ist, liegen folgende Verhaftungen vor:
1. Latife Adigüzel, Vorsitzende der Anatolischen Föderation, befindet sich im Gefängnis in Gelsenkirchen
2. Sonnur Demiray: JVA Senne
3. Muzaffer Dogan: JVA Wuppertal
4. Özkan Güzel: JVA Ratingen
5. Yusuf T.: in Österreich

Ihnen wird die „Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung“ nach dem §129 b vorgeworfen. Womit wird dieser Vorwurf begründet? Mit angemeldeten Demonstrationen und Kundgebungen, aber allen voran mit dem Grup-Yorum-Konzert, das am 8. Juni 2013 in Oberhausen veranstaltet wurde. Dieses hätten die oben benannten Verdächtigen veranstaltet, um die „DHKP-C“ finanziell zu unterstützen.

Es liegen aber nicht ein einziger Beweis, Beleg, ZeugIn, vor. Selbst die AnwältInnen, welche die Verhafteten betreuen, sind fassungslos, weil diese gesamten Razzien und Verhaftungen eine einzige Willkür und Verletzung des Rechtsstaates selbst nach bürgerlichem Verständnis darstellt.

Ermöglicht wird dies durch den § 129 b. Er ist ein reiner Gummiparagraf, der im Gegensatz zu seinem deutschen Pendant 129 a viel mehr Möglichkeiten zur Willkür und polizeistaatlichem Vorgehen bietet. Die § 129, 129 a gehören allesamt abgeschafft.

§129 b als Instrument zur Diskriminierung
Gerade der Vorwurf mit dem Konzert zeigt ganz deutlich, worum es bei diesen Razzien Wirklichkeit geht.

a) Es handelte sich um ein Konzert GEGEN RASSISMUS, um den Hinterbliebenen der NSU-Opfer Mut und Hoffnung zu machen.
b) Mit 13.000 Menschen war dieses Konzert gut besucht.
c) Grup Yorum hatte dieses Konzert den Angehörigen der NSU Opfer gewidmet, von kommerziellem Konzert kann keine Rede sein. Selbst der Eintritt von 10 Euro/Person ist ein klarer Beweis dafür. Und die ganzen Busse, die von ganz Deutschland angefahren sind, waren kostenlos und finanziert durch Soli-Beiträge.

Das zeigt, wie haltlos und absurd die Vorwürfe sind. Das gilt auch für die anderen Aktivitäten, die von der Anatolischen Föderation (mit)veranstaltet wurden. Z.B. eine Demonstration in Solingen zum 20. Jahrestag des Brandanschlages in Solingen. Die Anatolische Föderation war Teil eines Bündnisses.

All das beweist: Diese Razzien wurden nicht gemacht, weil man Terroristen bekämpfen wollte. Der „Kampf gegen den Terror“, konkret der §129 b dient nur als Instrument und Vorwand, um den Kampf gegen den Rassismus im Allgemeinen und gegen die NSU im speziellen zu unterdrücken. (…)

Wir bitten alle, die gegen Repressionen, Rassismus, Nazis und NSU sind, alle AntifaschistInnen, alle InternationalistInnen, uns im Kampf gegen Willkür des Staates zu unterstützen und uns nicht alleine zu lassen. (...)

Hoch die internationale Solidarität!
Freiheit für Latife, Sonnur, Muzaffer, Özkan und Yusuf!
Weg mit dem §129 b!
Schluss mit der Diskriminierung der Anatolischen Föderation!