Gas geben mit Mogelpackung
Gastbeitrag von Werner Engelhardt, Experte in der Anti-Fracking-Bewegung
„Verschärfte Auflagen“ sollen es laut „Spiegel online“ vom 2. Mai 2013 sein, auf die sich die schwarz-gelbe Regierung geeinigt hat, um bei der Durchsetzung der umweltfeindlichen Fracking-Technologie richtig Gas zu geben. Damit will die Regierung die Weisung des G8-Gipfels im Mai 2012 in Camp David umsetzen, der die Anwendung von Fracking ausdrücklich im Schlusskommuniqué verankerte. Nachdem führende Fracking-Konzerne sich nochmal deutlich fordernd zu Wort gemeldet hatten, trommelt nun auch die EU in Person ihres Energie-Kommissars Oettinger verstärkt, Fracking unbedingt beschleunigt einzuführen.
Auch wenn der umweltpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Michael Kauch, in der neuen Kabinettsvorlage eine „gute und einmütige Lösung“ sieht – bis hinein in die Reihen der CDU ist der Widerstand groß.
Worin bestehen nun die angeblich verschärften Auflagen? Zum einen sollen Wasserschutzgebiete und Heilquellengebiete für zukünftige Fracking-Bohrungen ebenso tabu sein wie Bohrungen von außerhalb unter Wasserschutzgebieten. Trinkwasser-Gewinnungsgebiete werden stärker ausgeklammert. Ausgenommen davon sind bereits genehmigte Bohrungen. Umweltverträglichkeitsprüfungen sind vorgesehen und die Unteren Wasserbehörden sollen an den Genehmigungsverfahren beteiligt werden.
Macht und Einflussnahme der Wasserbehörden verdeutlichte die Leiterin der Unteren Wasserbehörde Hagen, Frau Christa Stiller-Ludwig, auf der BUND-Konferenz zum Fracking im September 2012 sinngemäß so: „Das Wasserhaushaltsgesetz gibt mir zahlreiche Möglichkeiten zu sagen: Mit mir wird es kein Fracking geben. Aber wenn die Bezirksregierung als Obere Wasserbehörde mir das Verfahren aus der Hand nimmt, dann mache ich – gar nichts!“
Die Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) bieten zwar ansatzweise Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung und für juristische Schritte. Aber bisher wurden umweltfeindliche Vorhaben praktisch nie über den Weg der UVP gekippt, sondern über den entschlossenen Widerstand.
Mit der Einschränkung, Fracking in Wasserschutzgebieten zu verbieten, gibt Altmaier gleichzeitig die Gefährlichkeit dieser Art der „unkonventionellen Gasförderung“ zu. Wenn aber Fracking für Wasserschutzgebiete unverträglich ist, dann nimmt Altmaier billigend in Kauf, andere Gebiete rücksichtslos zu vergiften. Außerdem: Wer kann denn so naiv sein zu glauben, das vergiftete Frack-Wasser in der Tiefe würde an irgendwelchen willkürlich festgelegten Grenzen von Trinkwasserschutzgebieten halt machen?
Die angeblich „verschärften Auflagen“ sind eine mit heißer Nadel gestrickte Mogelpackung. Alle, denen die Einheit von Mensch und Natur am Herzen liegt, werden sich davon kaum abhalten lassen, den Widerstand gegen Fracking zu verstärken. Die Durchsetzung der Forderung nach einem generellen Verbot von Fracking, weltweit, ohne Wenn und Aber, bedarf aber einer neuen Qualität, einer höheren Organisationsform der Umweltbewegung. Darüber sollte auf der Strategiekonferenz am 20. Mai in Schwerte beraten werden.