Audi: Werkschutz-Schläger prügelt auf Zeitungsverteilerin ein
Heilbronn (Korrespondenz): Mit einem „blauen Auge“ davon gekommen, ist eine Verteilerin des „Vorwärtsganges“, der Konzernzeitung bei VW und Audi von Kollegen für Kollegen. Der im Folgenden geschilderte Vorfall hat sich bei Audi in Neckarsulm am Donnerstagabend, 21. Februar, ereignet.
Am Tor 6, wo Hunderte von Kolleginnen und Kollegen in die Nachtschicht reingehen und die Spätschicht rauskommt, wurden zwei Mitverteiler von zwei Feuerwehrmännern „höflich“ gebeten, das Verteilen zu unterlassen. Die Feuerwehrmänner werden in Neckarsulm auch gleichzeitig als Werksschutz eingesetzt. Gleichzeitig kamen beim Tor 13, wo die Kolleginnen und Kollegen fast einzeln raus- und reingehen und die betroffene Verteilerin stand, gleich zwei Feuerwehrautos mit vier Feuerwehrmännern angefahren. Während einer die Verteilerin darauf hinwies, dass dies nicht erwünscht sei, versuchte ein anderer, sie von allen Seiten zu fotografieren. Als sie sich dagegen wehrte und ihm einen „Vorwärtsgang“ vor die Linse hob, erhob er die Faust und schlug mit voller Wucht der Verteilerin ins Gesicht, sodass sie zu Boden ging.
Die Verteilerin hat ihnen angekündigt, dass sie ihre „Heldentat“ öffentlich bekannt macht und dass die ganze Konzernbelegschaft sicher im nächsten „Vorwärtsgang“ darüber lesen wird.
Am nächsten Morgen bei der Frühschicht hatte die Verteilerin schon mal beim Verteilen begonnen, die Kollegen darüber zu informieren. Wie am Abend vorher konnten es die Kolleginnen und Kollegen kaum glauben und waren entsetzt über das brutale Vorgehen des Werksschutzes.
Ihre neue Masche in den letzten zwei Jahren ist, dass sie immer wieder versuchen, mit Polizeieinsatz, Strafanzeige, und Fotografieren die Verteiler und die „Rote-Fahne“-Verkäufer einzuschüchtern. Wir bitten die Kolleginnen und Kollegen, die diesen Vorfall gesehen haben, diesen Vorfall zu bezeugen. Es ist der Werksleitung und dem Werksschutz bekannt, dass das Verteilen vor dem Werkstor nicht verboten ist. Das Gelände ist frei zugänglich, nicht befriedet und somit ist das Verteilen von Zeitungen erlaubt. Dazu gibt es bundesweite Gerichtsurteile. Die Kolleginnen und Kollegen können selbst entscheiden, was sie lesen wollen.
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