Die angebliche Bedrohung des unbekannten Zeugen N.N. durch die MLPD …

Beim ersten Gerichtstermin am 4. Oktober hatte die Kanzlei Redeker, Sellner und Dahs die Identität eines geheimnisvollen Zeugen „N.N.“ für die angeblich unterdrückerischen Strukturen innerhalb der MLPD geheim gehalten. Diese Kanzlei vertritt regelmäßig Bundesinnenministerium und „Verfassungsschutz“. Die Richterin am Landgericht Essen, Dr. Ostheide, forderte die Preisgabe der Identität, um den Zeugen zu befragen.

Offenbar hat der häufige Geheimdienstkontakt bei dieser Kanzlei aber inzwischen zu einer fortschreitenden Realitätswahrnehmungsstörung geführt. Mit Schriftsatz vom 7. November verzögern die „Verfassungsschutz“-Anwälte noch einmal die Preisgabe des Zeugen mit einer neuen Schauergeschichte: „Der vorgesehene Zeuge hat in den letzten Tagen einen anonymen Anruf mit dem sinngemäßen Inhalt erhalten: ‘Du Verfassungsschutzschwein, nimm dich in acht, wenn Du aussagst, passiert etwas.’“

Damit versuchen die beklagten Verfassungsschützer um Dr. van Hüllen, die MLPD in eine kriminelle Ecke zu stellen. Die MLPD und Stefan Engel „verwahren sich in aller Form gegen die Suggestion, dass sie einen angeblichen Zeugen bedrohen (…) würden“, heißt es im Antwortschreiben der MLPD-Anwälte. „Die fehlenden Anhaltspunkte für ‘repressive’ Verhaltensweisen (…) sollen offenbar im Prozessverlauf konstruiert werden.“

In ihrem Antikommunismus-Eifer ist den Verfassungsschützern der größte Widerspruch in ihrer Schauergeschichte aber gar nicht aufgefallen: Welchen Sinn macht es, einen Zeugen geheim zu halten, dessen Identität der MLPD ja bekannt sein müsste, wenn man ihrer Story glauben soll? Sonst hätte sie ihn ja nicht bedrohen können …

Die MLPD hat selbstverständlich großes Interesse an der Aussage dieses Zeugen, wenn er denn existiert. Da es keine repressiven Strukturen in der MLPD gibt, wird seine Aussage – wenn sie denn stattfindet – ein weiteres peinliches Kapitel für den „Verfassungsschutz“ eröffnen.