Leiharbeit: Zugeständnisse, aber keine Rede mehr von „Equal Pay“
Die IG Metall und die Zeitarbeitsverbände BAP und IGZ haben am 21. Mai einen Tarifvertrag für die mehr als 240.000 Leiharbeiter in der Metall- und Elektroindustrie abgeschlossen. Dieser Vertrag soll am 1. November in Kraft treten und fünf Jahre gelten.
Wegen der Kampfbereitschaft der Metaller, die die Niedrigstlöhne für Leiharbeiter nicht mehr hinnehmen wollten, mussten die Zeitarbeitsverbände (und die Metall-Kapitalisten, für die sich Leiharbeit damit auch verteuert) das Zugeständnis machen, die Lücke zwischen den Löhnen für Stammarbeiter und Leiharbeiter zu verringern. Gesamtmetall-Chef Kannegiesser forderte deshalb auch umgehend, es „muss mit diesem Gesamtpaket die Debatte über Zeitarbeit endgültig befriedet sein – nicht nur zwischen den Tarifparteien, sondern auch auf der politischen Ebene“.
Die Leiharbeiter sollen künftig sogenannte Branchenzuschläge erhalten, die je nach der Verleihdauer gestaffelt 15 bis 50 Prozent betragen. Nach sechs Wochen in einem Betrieb soll der Grundlohn für Leiharbeiter um 15 Prozent steigen, nach drei Monaten um 20 Prozent und nach fünf Monaten um 30 Prozent. Nach sieben Monaten Arbeit soll der Branchenzuschlag 45 Prozent betragen und nach neun Monaten 50 Prozent.
Der maximale Zuschlag beträgt je nach Tarifgruppe 621 bis 1.380 Euro im Monat. Leiharbeiter der untersten Entgeltgruppe erhalten künftig nach sechswöchiger Arbeit zu ihrem Leiharbeits-Tariflohn von 1.240 Euro einen Zuschlag von 186 Euro. Nach neun Monaten sind es 621 Euro. In der obersten Entgeltgruppe für qualifizierte Angestellte z. B. beträgt der Zuschlag zwischen 414 und 1.380 Euro. Fast die Hälfte der Leiharbeiter sind allerdings in den zwei untersten Entgeltgruppen beschäftigt. Die Dauer der Leiharbeit in einem Betrieb beträgt im Durchschnitt auch nur drei Monate, d. h. die meisten Leiharbeiter erhalten gar nicht die hohen Steigerungen bei den Branchenzuschlägen.
Der Grundlohn der Leiharbeiter selbst liegt bisher bis zu 47 Prozent unter dem Branchen-Tariflohn und wird zurzeit auch nicht angehoben. Diese Lücke vergrößert sich nun weiter, da die gerade vereinbarte Lohnerhöhung von 4,3 Prozent in der Metallindustrie nur für die Stammbelegschaften gilt. D. h. auch mit Zuschlag auf ihren Grundlohn verdienen Leiharbeiter selbst nach neun Monaten weiterhin bis zu 25 Prozent weniger als ihre fest eingestellten Kollegen.
Mit diesem Vertrag wird der Einsatz von Leiharbeitern als Lohndrücker und als Manövriermasse bei Massenentlassungen für die Metall-Kapitalisten grundsätzlich akzeptiert. Er hebelt das „Equal pay“-Gebot des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes dauerhaft aus, verbessert die rechtliche Lage der Leiharbeiter um keinen Deut und schreibt damit und durch die lange Laufzeit die Spaltung der Belegschaften in Stamm- und Leiharbeiter praktisch fest.
„Regulierung im Entleihbetrieb und Branchenzuschläge sind zwei Seiten der selben Medaille“, redete IG-Metall-Verhandlungsführerin Helga Schwitzer das Ergebnis schön. Damit nimmt sie Bezug auf Regelungen zu „stärkerer Mitbestimmung“ über Leiharbeit im Tarifvertrag. Diese sind aber in keiner Weise zwingend. Tatsächlich können die Metallunternehmen in den ersten 24 Monaten Leiharbeiter weiterhin grundsätzlich ohne jede Einschränkung einsetzen. Nur über zusätzliche Bedingungen ihres Einsatzes können Betriebsvereinbarungen abgeschlossen werden. Das ist für die Unternehmensführungen aber keine bindende Vorschrift, sondern geschieht auf freiwilliger Basis. Und das in der Praxis allenfalls dann, wenn vom Betriebsrat zugestanden wird, die Anzahl der Stellen mit 40-Stunden-Verträgen im Betrieb um 12 Prozent auf 30 Prozent zu erhöhen.
Die Forderungen bleiben bestehen: Sämtliche in den Entleihfirmen gültigen Tarifverträge müssen auch für die Leiharbeiter gelten! Übernahme aller Leiharbeiter und befristet Beschäftigten in unbefristete Arbeitsverhältnisse im Entleiherbetrieb!