Hände weg von der Gemeinnützigkeit für linke, antifaschistische und fortschrittliche Organisationen!

Hände weg von der Gemeinnützigkeit für linke, antifaschistische und fortschrittliche Organisationen!

Das Bundeskabinett hat am 23. Mai einen Gesetzentwurf verabschiedet, wonach jeder Organisation zwingend die Gemeinnützigkeit aberkannt werden soll, sobald sie in einem Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Bundeslandes als „extremistisch“ bezeichnet wird. Dies ist eine neue Qualität in der antikommunistischen Unterdrückung linker, antifaschistischer, fortschrittlicher Kräfte und überparteilicher Selbstorganisationen der Massen mit der Offenheit für den Sozialismus.

Antikommunistische Änderung im Gemeinnützigkeitsrecht
Schon die Große Koalition aus CDU, CSU und SPD beschloss 2009 auf Betreiben des damaligen SPD-Finanzministers Peer Steinbrück eine Änderung im Gemeinnützigkeitsrecht. Die Gemeinnützigkeit wurde eingeschränkt mit der Erpressung, die Vereine und Organisationen auf das bürgerliche Grundgesetz zu verpflichten: „Bei Körperschaften, die im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes als extremistische Organisation aufgeführt sind, ist widerlegbar davon auszugehen, dass die Voraussetzungen des Satzes 1 (Steuervergünstigungen aufgrund Gemeinnützigkeit) nicht erfüllt sind …“
Die Gemeinnützigkeit nützt einer Organisation doppelt: Zum einen zahlen sie dadurch weniger Steuern für eigene Einnahmen und Umsätze. Zum anderen können Spenden an solche Organisationen steuermindernd abgesetzt werden.
Demagogisch wurde die geplante Gesetzesänderung für 2013 mit einem angeblichen Vorgehen gegen Neofaschisten begründet. Den Faschisten kann man aber sofort den Hahn zudrehen, wenn sie verboten werden. Das ist ohne Verfassungsgerichtsurteil auf der Grundlage des Grundgesetzes Artikel 139 jederzeit möglich.
Die geplante Gesetzesänderung soll vor allem diejenigen fortschrittlichen Organisationen und Vereine treffen, die einen revolutionären Anspruch haben bzw. kapitalismuskritisch sind, sich nicht der Antikommunismuskeule beugen und zur Zusammenarbeit mit Marxisten-Leninisten auf der Grundlage der weltanschaulichen Offenheit bereit sind.
Also auch überparteiliche Selbstorganisationen der Massen wie „Solidarität International“ oder der Frauenverband „Courage“, die der Verfassungsschutz als angebliche „U-Boote der MLPD“ diffamiert. Das richtet sich zugleich gegen viele antifaschistische Verbände und Organisationen, die damit in ihrer aufklärerischen Arbeit erheblich eingeschränkt würden. Es gibt seit 2009 eine ganze Reihe von Versuchen, ihnen die Gemeinnützigkeit zu entziehen, wie erst 2011 der antifaschistischen VVN/BdA in Rheinland-Pfalz.

Erweiterter Spielraum für Willkürmethoden des Geheimdienstes
Konnte bisher durch Widerspruch und öffentliche Proteste erreicht werden, dass Finanzämter die versuchte Aberkennung der Gemeinnützigkeit zurückzogen, wäre das mit der geplanten Gesetzesänderung nicht mehr möglich. Allein die Nennung in nur einem der 17 Verfassungsschutzberichte von Bund und Ländern hätte demnach zwingend den Verlust der Gemeinnützigkeit zur Folge. Finanzämter selbst hätten dann keinen „Ermessungsspielraum“ mehr.
Da es schwieriger ist, die Rechte von Parteien zu beschneiden, wird dies zunächst bei fortschrittlichen Organisationen ohne Parteienstatus durchexerziert werden.
Es ist schon dreist! Während noch in aller Munde die Verflechtung von Geheimdienst und Faschisten ist, wie im Fall der NSU-Morde, und es bekanntlich zahlreiche vom Geheimdienst bezahlte Faschisten gibt – will nun derselbe Geheimdienst darüber entscheiden, linken bzw. marxistisch-leninistischen Kräften finanziell das Wasser abzugraben. Die Regierung bedient sich der dubiosen Methoden des Verfassungsschutzes, der keinerlei Beweis erbringen muss, sondern diffamierende antikommunistische Hetze verbreiten und mit dem Stempel „Extremismus“ willkürlich fortschrittliche Organisationen stigmatisieren kann.

Weg mit der Zensur im Gemeinnützigkeitsrecht!
Die MLPD verteidigt die Gemeinnützigkeit und damit verbundene Steuervergünstigungen als ein demokratisches Recht des selbst organisierten Zusammenschlusses auf antifaschistischer Grundlage. Notwendig ist ein breiter Zusammenschluss aller betroffenen fortschrittlichen Organisationen und Vereine, um die geplante Verschärfung des § 51 sowie jegliche antikommunistische Einschränkung der Gemeinnützigkeit zu Fall zu bringen.